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Ermittlungen auf Ex-Vorstände der ÖBB und Asfinag ausgeweitet

Von Kid Möchel

Politik

Bis Ende September werden noch fünf Einvernahmen durchgeführt.


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Wien. Das neuerliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien in der Inseratenaffäre zieht weite Kreise. Das Verfahren mit der Aktenzahl 32 St 41/11x, rund um die fragwürdige Inseratenvergabe von ÖBB und Asfinag - angeblich auf "Druck" des Verkehrsministeriums - an Boulevardmedien in den Jahren 2006 bis 2008 wurde nun auf eine ganze "Fußballmannschaft" ausgedehnt. "Das Verfahren wird mittlerweile gegen elf Beschuldigte geführt, bis Ende September sind noch fünf Einvernahmen anberaumt", bestätigte die Staatsanwaltschaft der "Wiener Zeitung".

Vorwürfe bestritten

Neben Kanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer, damals Verkehrsminister und Kabinettschef, zählen nicht nur die früheren Vorstände der ÖBB-Holding Martin Huber und Erich Söllinger zum Kreis der Verdächtigen, sondern laut Aktenlage auch die früheren Asfinag-Vorstände Mathias Reichhold, Franz Lückler und Jürgen Trattner sowie die Ex-Bahnmanager Franz N. und Johannes K.

Laut früheren Stellungnahmen weisen die Verdächtigen die Untreuevorwürfe (§ 153 StGB) beziehungsweise die Vorwürfe, Vorstände der ÖBB und Asfinag zu Untreuehandlungen verleitet zu haben, vehement zurück. Sie rechnen mit der Einstellung des Verfahrens.

Doch zu diesem illustren Verdächtigenkreis kommen laut Aktenlage noch weitere ÖBB-Manager dazu. In einem Protokoll über eine Dienstbesprechung im Justizministerium "zur Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien", das von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria Louise Nittel, und der aktführenden Staatsanwältin Ursula Kropiunig unterzeichnet wurde, heißt es in Zusammenhang mit einem mutmaßlich inkriminierten Inseratenauftrag im Magazin "News":

"Es besteht zwar Übereinstimmung darüber, dass der Artikel inhaltlich positiv ist, jedoch die Vorgangsweise (Kostenübernahmszusage durch BMVIT, Bezahlung durch ÖBB) weiter aufklärungsbedürftig ist; da die Rechnung in der ÖBB von Walter S. und Miriam M. freigegeben wurde, sind diese als Beschuldigte wegen des Verdachts nach Paragraf 153 Absatz 1 und Absatz 2 des Strafgesetzbuches nachzutragen und zu vernehmen." Weiter heißt es: "Ausgehend von den Angaben des Walter S. bei dieser Einvernahme, welcher Vorstand die Bezahlung genehmigt hat, sind entweder Peter Klugar oder Josef Halbmayr - beide ab Mai 2008 im Vorstand der ÖBB - als Beschuldigte nachzutragen und zu vernehmen." Wie die Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag bestätigte, scheinen weder Klugar noch Halbmayr bisher auf dem Aktendeckel als Beschuldigte auf.

Bei dieser mündlichen Erörterung der "Sachbehandlung" im Justizministerium, deren Grundlage die Weisung mit der Aktenzahl 7 OStA 128/11f der Oberstaatsanwaltschaft Wien war, waren neben der Wiener Staatsanwaltchefin und der Anklägerin auch Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek, die Weisungsgeber der Oberstaatsanwaltschaft Werner Pleischl und Harald Salzmann sowie der Leitende Staatsanwalt Robert Jirovsky und Staatsanwalt Gregor Adamovic, beide von der Fachaufsicht für Staatsanwaltschaften, anwesend.

"Auch in Hinblick auf den Bericht der Konzernrevision der Asfinag, der von einer stillschweigenden Zustimmung der Vorstände durch Belieferung der Medieninhaber mit den erteilten Aufträgen ausgeht, werden die Ausführungen in der ,Weisung zur Geschäftsführung ohne Auftrag‘ bzw. gegen den Willen des Geschäftsherrn erörtert, sowie damit im Zusammenhang ein allfälliger Schadenseintritt insbesondere bei der Asfinag", steht im Protokoll.

Zivilrechtlicher Vorwurf?

Doch der Vorwurf einer "Geschäftsführung ohne Befugnis", den anscheinend die Oberstaatsanwaltschaft Faymann und Ostermayer unterstellt, stellt einen zivilrechtlichen Tatbestand nach Paragraf 1035 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) dar. Sinngemäß geht es dabei um die Verantwortung bzw. Haftung für eine unerlaubte Einmengung in eine Geschäftsführung.

Laut Protokoll verwies Oberstaatsanwalt Pleischl darauf, "dass ein solcher Schaden, wenn überhaupt, bei den beiden Aktiengesellschaften (ÖBB, Asfinag) nur zivilrechtlicher Natur, aber strafrechtlich nicht relevant sei. Weiter heißt es: "Sektionschef Dr. Pilnacek verweist darauf, dass ein Schadenseintritt bei beiden Aktiengesellschaften derzeit keineswegs ausschließbar ist, weswegen sämtlich Vorstände als Beschuldigte zu vernehmen sind."