Auch gegen ÖVP-Abgeordnete Steinacker wird nicht mehr ermittelt
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Die Einstellung der Ermittlungen gegen Clemens-Wolfgang Niedrist, den Kabinettschef von Finanzminister Magnus Brunner und davor Gernot Blümel, wurden vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Niedrist hatte davor einen entsprechenden Antrag beim Straflandesgericht Wien gestellt, das ihm nun recht gab. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dagegen nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien berufen, die eine "besonders gründliche Prüfung" durch die Oberinstanz wollte. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde aber bestätigt und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien kritisiert, die Niedrist trotz einjähriger Ermittlungen nicht einvernommen haben soll. Außerdem sei der "Sachverhalt überschaubar und der Tatverdacht äußerst gering", schreibt das Oberlandesgericht Wien.
Die Staatsanwaltschaft Wien erklärt das auf Anfrage der "Wiener Zeitung" mit einem Zuständigkeitskonflikt, der zuerst hätte geklärt werden müssen. Damit ist gemeint, welche Staatsanwaltschaft ermitteln soll. Außerdem habe man auf Unterlagen gewartet, die aber nicht vorgelegt wurden. Wer diese Unterlagen nicht vorgelegt hat, kann die Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Gegen Niedrist wurde einerseits wegen des Verdachts der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss ermittelt. Das Oberlandesgericht sah aber in den Antworten Niedrists keine Hinweise auf ein "bewusstes Verschweigen".
Andererseits gab es auch Ermittlungen wegen möglichen Geheimnisverrats, da Niedrist die Sicherstellungsanordnung für die Hausdurchsuchung im Finanzministerium an den mittlerweile suspendierten Sektionschef im Justizministerium Christian Pilnacek geschickt hat. Für das Gericht ist nach wie vor unklar, ob die Weiterleitung "geeignet war, ein öffentliches Interesse zu verletzen", argumentiert das Gericht.
Aus für Ermittlungen gegen ÖVP-Abgeordnete Steinacker
Auch gegen die ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker wird nicht mehr ermittelt, wie der ÖVP-Klub mitteilte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte das gegenüber der "Wiener Zeitung".
Die WKStA untersuchte den Verdacht auf Untreue und Vorteilsannahme durch die ÖVP-Justizsprecherin. Sie soll bei einer Firma der Raiffeisenbank wissentlich unverhältnismäßig hoch entlohnt worden sein. Neben Steinacker wurde noch gegen zwei weitere Personen ermittelt. Auch diese Ermittlungen sind eingestellt worden, bestätigt die Ermittlungsbehörde. (pak)