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Erratum

Von Matthias Ziegler

Wirtschaft

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In der Beantwortung der Rechtsfrage, ob, wo und seit wann bei Bundespräsidentenwahlen eine Wahlpflicht besteht, hat uns leider die Aktualität überholt: Am 5. April erschien die Rechtsauskunft - seit dem 1. April dieses Jahres ist die Wahlpflicht allerdings auch in Vorarlberg abgeschafft. Somit ist Tirol das einzige Bundesland, in dem der Urnengang obligat ist. Wie das Amt der Tiroler Landesregierung der "Wiener Zeitung" mitteilt, gab es bei der Wahl 1998 trotzdem ca. 20 Prozent Nichtwähler. Bei jedem dieser rund 90.000 Tiroler überprüfte die Behörde die Gründe für den Pflichtverstoß. Ob sich dieser Aufwand indes lohnt, wollen die Beamten dahingestellt lassen. Sanktionen für die Pflichtverletzung sind ihnen nicht bekannt.