Prominenter Kärntner Verein fühlt sich von Staatsanwalt auf Schlips getreten.
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Wien/Klagenfurt. Es war weder die erste noch die letzte Hausdurchsuchung, die die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Causa Hypo Alpe Adria durchführen hat lassen. Dennoch dürfte man bei einem prominenten Klagenfurter Verein (Name der Redaktion bekannt) ziemlich überrascht gewesen sein, als im vergangenen Dezember die Ermittler vor der Tür standen und Einblick ins Computernetzwerk verlangten.
"Absolut unangemessen" sei das Vorgehen gewesen, heißt es aus Vereinskreisen zur "Wiener Zeitung": Man könne doch nicht einfach so mit sieben Mann ein Haus "überfallen". Soweit bekannt, war von dem Verein im Zusammenhang mit dem Hypo-Skandal - in dem immerhin seit Ende 2009 intensiv ermittelt wird - bisher nie die Rede. Ausschlaggebend für die Razzia soll auch nur gewesen sein, dass ein Vereinsbediensteter vor einigen Jahren Mitarbeiter der Hypo war.
Die Staatsanwaltschaft habe bei diesem nach Unterlagen gesucht und ihre Ermittlungen auf den Standort des Vereins ausgedehnt, ist zu hören. Dabei sei der Mitarbeiter damals gerade einmal seit zwei Monaten im Haus gewesen. Der Betroffene fand sich nicht auf der Beschuldigtenliste in der Causa Hypo - auch heute soll er angeblich nur als Zeuge geführt werden. Offenbar dürfte es aber kurz vorher Unstimmigkeiten zwischen der Bank und ihrem Ex-Bediensteten gegeben haben. Möglicherweise wollte die Hypo seine Unterstützung, wobei dieser auf eine "Abgeltung" des Zeitaufwands - die Rede ist von einem dreistelligen Betrag - drängte. Dem Vernehmen nach ist der Betroffene jedenfalls überzeugt davon, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen hat.
"Ohne dass er je von der Staatsanwaltschaft befragt worden ist, hat man eine Hausdurchsuchung gemacht", wird moniert. Der Verein schloss sich der Beschwerde gegen die Razzia an. Das Oberlandesgericht Graz wies die Beschwerde Ende März 2012 jedoch als unberechtigt ab.
Bei einem hinreichend konkreten Verdacht, dass sich relevante Beweismittel an einem bestimmten Ort befinden, kann dieser - nach Genehmigung durch einen Richter - durchsucht werden. Im konkreten Fall scheiden sich übrigens die Geister darüber, ob etwas Relevantes (im Büro oder beim Betroffenen zuhause) gefunden werden konnte.