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Erst ein Vorgeschmack

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

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Europäisches Recht steht einer nationalen Regelung entgegen, die vorsieht, Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht geringere Sozialhilfeleistungen zu geben als österreichischen Staatsbürgern. Weshalb auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur oberösterreichischen Variante der Mindestsicherung so erwartbar war wie Frost im hiesigen November. Das Prinzip, das hier zur Geltung kommt, ist der Gleichheitsgrundsatz, der Ungleichbehandlungen zwar nicht ausschließt, aber doch enge Grenzen setzt.

Dass ÖVP und FPÖ trotzdem ihr Glück vor den Richtern versucht haben, ist den Freiheitlichen geschuldet, schließlich scheint in schwarz-grün regierten Ländern wie etwa Vorarlberg der Kompromiss für die Mindestsicherung zu halten.

Auf ihrem langen Weg in die politische Gegenwart hat sich die FPÖ schon oft gehäutet, womit sie unter den heimischen Parteien nicht allein dasteht. Problematisch, jedenfalls für eine Regierungspartei eines EU-Mitgliedsstaats, ist jedoch ihr Grundsatz, jeder Einengung des nationalstaatlichen Spielraums skeptisch, wenn nicht gleich ablehnend gegenüberzustehen. Von daher befinden sich der Etatismus der FPÖ und das europäische Diskriminierungsverbot fast unvermeidlich auf Kollisionskurs: Die FPÖ will österreichische Staatsbürger bevorzugen, der EuGH dagegen Differenzierungen minimieren.

Dieser Impuls zur Besserstellung von "unseren Leuten" ist allen Parteien eigen, entsprechend sind fast alle für europarechtliche Grenzgänge zu haben. Die ebenfalls erst vom EuGH aufgehobenen Gesetze gegen Lohn- und Sozialdumping etwa sind ein Herzensanliegen der SPÖ.

Man muss nun kein großer Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass der demnächst von der Regierung präsentierte Entwurf für eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung Daumen mal Pi dem rot-schwarzen Modell in Vorarlberg entsprechen dürfte. Differenzierungen zwischen autochthonen Österreichern und Migranten bleiben durch die Hintertür weiter möglich, etwa wenn Leistungen an Deutschkenntnisse geknüpft werden.

Aber selbst mit einer solchen, rechtlich einwandfreien bundesweiten Mindestsicherung wird die Debatte um die Zukunft des nationalstaatlichen Wohlfahrtssystems in einem sich weiter integrierenden Europa nicht vorbei sein. Im Gegenteil, das dürfte erst der Anfang sein. Die Logik liegt in einer Angleichung der verschiedenen Verhältnisse und Systeme. Wie und in welcher Form dies geschieht, wird uns politisch die nächste Dekade beschäftigen. Mindestens. Die Mindestsicherungsdebatte ist nur ein erster Vorgeschmack. Ans Eingemachte geht es erst später. Der FPÖ werden die Themen nicht ausgehen.