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Erstbeurteilung durch Richter nach 48 Stunden

Von WZ Online

Politik

Für die Umsetzung der Sicherungshaft braucht es im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit.


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Wien. Die Bundesregierung schlägt eine Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber mit richterlicher Genehmigung vor. Diese soll auch im Einklang mit österreichischen Gesetzen, der Menschenrechtskonvention sowie dem Europarecht sein, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch nach dem Sicherheitsgipfel und dem Ministerrat an. Noch heute soll die Opposition zu Gesprächen eingeladen werden.

"Ich hoffe, dass es Unterstützung der Opposition gibt, um Österreich einen kleinen Schritt sicherer zu machen", auch sollen sich Fälle wie in Dornbirn nicht wiederholen können, so Kurz weiter. "Ja, natürlich", handle es sich um ein sehr sensibles Thema, räumte der ÖVP-Obmann ein. Die Pläne der Regierung würden aber bereits auch in 15 europäischen Staaten umgesetzt. Die Klubobmänner von ÖVP und FPÖ werden ihre Kollegen der Oppositionsparteien noch heute einladen. Da es sich um eine Zwei-Drittel-Materie handelt, ist ja die Zustimmung von SPÖ oder NEOS nötig.

Nach 48 Stunden Erstbeurteilung durch Richter 

Das Modell der Regierung zur Sicherungshaft sieht vor, dass die Festnahme über eine Anordnung des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen erfolgt. Danach muss innerhalb von 48 Stunden eine Erstbeurteilung über die Rechtmäßigkeit durch einen Richter des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgen. Justizminister Josef Moser (ÖVP) sagte im Pressefoyer, man sei bei den Vorschlägen "sehr vorsichtig vorgangen".<p>Moser war es im Foyer ein großes Anliegen, die Bedenken gegen die angedachten Pläne zu zerstreuen. Neben der Überprüfung durch einen Richter innerhalb von 48 Stunden verwies er auch auf die geplante Vorgabe, wonach binnen zweier Wochen eine endgültige Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie über eine allfällige Fortführung der Haft zu erfolgen hat. Auch soll dabei überprüft werden, ob nicht gelindere Mittel ausreichen, oder es komplementärer Maßnahmen wie etwa einer Deradikalisierung bedürfe. Moser zog einen Vergleich zum Unterbringungsgesetz: dieses sehe vier Tage vor, innerhalb derer eine richterliche Prüfung erforderlich ist.

"Wir sind da sehr, sehr vorsichtig vorgegangen, haben einen Kontrollmechanismus vorgeschaltet, der die Rechtmäßigkeit überprüft", betonte der Justizminister. Jedes Monat sei eine weitere amtswegige Überprüfung vorgesehen. Laut den Plänen soll die Sicherungshaft maximal sechs Monate dauern, eine längere Dauer ist laut einem nach dem Ministerrat an die Journalisten verteilten Positionspapier "nur bei besonderen Gründen" vorgesehen.

Kickl hocherfreut

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zeigte sich hocherfreut: "Es ist ein guter Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Es ist ein weniger guter Tag für diejenigen, die vielleicht als tickende Zeitbomben ein Schutzsystem (...) ausnutzen möchten, um ihre kriminellen Energien sozusagen ungehemmt ausleben zu können", sagte er.

Etwas vage blieben die Angaben, unter welchen konkreten Kriterien Asylwerber in Sicherungshaft genommen werden können. Kickl stellte klar, dass es hier nicht um strafrechtlich relevante Dinge gehen könne, denn diese würden ja vom Strafgesetzbuch abgedeckt, und würden somit Untersuchungshaft ermöglichen. "Wenn jemand sagt, er will allen Ungläubigen die Köpfe abschneiden, dann reicht das für U-Haft nicht aus" - diese Drohung sei zu unkonkret und nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet. Daher brauche es die Sicherungshaft. "Unter dem Motto: Sicherungshaft für Gefährder statt Sicherheit vor Haft für Gefährder".

Strache nannte als Beispiel einen Asylwerber, der in der Vergangenheit wegen mehrerer Straftaten verurteilt wurde, nach einer Ausweisung trotz Einreiseverbot wieder nach Österreich kommt. "Und dann bedroht er vielleicht noch jemanden, da greift das Strafrecht nicht", und für solche Fälle sei das neue Instrument gedacht, wie er mit Anspielung auf den Anlassfall - die durch einen Asylwerber in Dornbirn verübte tödliche Messerattacke - meinte. Kickl betonte, dass es sich in diesem Fall um kein Behördenversagen gehandelt habe: "Die Analyse hat gezeigt, dass die U-Haft und die Schubhaft hier nicht greift."

Fix ist laut dem Vorschlag, dass für die Verhängung einer Sicherungshaft eine "tatsächliche gegenwärtige und hinreichende erhebliche Gefahr" für die öffentliche Ordnung oder den Schutz der nationalen Sicherheit vorliegen muss, worauf auch Moser hinwies: "Ich brauche auf jeden Fall eine Ausführungsgefahr." Auch müsse es eine Einzelfallprüfung geben und die Verhängung soll nur für den "kürzest erforderlichen Zeitraum" erfolgen dürfen. Auch müsse die Maßnahme verhältnismäßig sein und dürfe nur verhängt werden, wenn nicht gelindere Mittel wie etwa eine "Gefährderansprache" ausreichen.

Braucht Opposition

Die Regierung will nun die Opposition überzeugen, den Plan zu unterstützen. "Wir sprechen von einem Modell, das ähnlich der Schubhaft ist", sagte Kurz. Bei der SPÖ habe es ja Ideen gegeben, "das für alle zu schaffen", meinte er mit Blick auf Aussagen von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil oder Wiens Bürgermeister Michael Ludwig. Dies sei aber "menschenrechtswidrig" und "viel weitreichender als das, was wir angedacht haben".

Der Kanzler betonte, dass ähnliche Instrumente bereits in anderen EU-Staaten in Kraft seien: "Das was wir hier vorlegen, gibt es in 15 EU Staaten. Das sollte Ihnen auch zeigen, dass es etwas ist, das nicht nur mit EU-Recht in Einklang ist, sondern in vielen Staaten der EU üblich ist." Der Kanzler wie auch seine Regierungskollegen untermauerten, dass der Vorschlag mit der Menschenrechtskonvention wie auch mit EU-Recht im Einklang stehe. Vorwürfe der Opposition, wonach die Pläne einen Anschlag auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit darstellen würden, wies Kickl scharf zurück: "Es ist genau das Gegenteil, eine Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und eine Verteidigung der Menschenrechte."

Im Ministerrat abgesegnet wurde die Änderung im Konsulargesetz. Damit soll es künftig möglich sein, Österreichern, die sich einer Terrororganisation im Ausland angeschlossen haben (wie etwa dem IS) konsularischen Schutz zu verweigern. Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) sagte dazu vor dem Ministerrat, man habe "im Sinne der Verhältnismäßigkeit diesen konsularischen Schutz eingeschränkt. "Wer Österreich verlässt, um anderswo zu morden, zu foltern (...), der hat keinen Anspruch auf Hilfe Österreichs", ergänzte Kurz im Pressefoyer.

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