Vorwürfe auch gegen heutigen Chef der Landesholding? | Strafmaß bei Verurteilung beträgt bis zu zehn Jahre. | Wien. Nun wird es ernst, was die juristische Aufarbeitung des Skandals um die Hypo Group Alpe Adria angeht. Nach monatelangen Erhebungen hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine erste Anklage gegen ehemalige Verantwortliche der Kärntner Bank eingebracht. Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und zwei Mitangeklagten wird Untreue vorgeworfen. Kulterer soll darüber hinaus eine Falschaussage vor dem Hypo-Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags getätigt haben.
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Die Staatsanwaltschaft gibt nicht bekannt, wer die Mitangeklagten sind. Informationen der "Wiener Zeitung" zufolge soll es sich dabei jedoch um einen ehemaligen Abteilungsleiter der Bank (Name der Redaktion bekannt) sowie um den früheren Hypo-Österreich-Chef Gert Xander handeln. Dies wäre insofern brisant, als Xander mittlerweile im Vorstand der Kärntner Landesholding sitzt. Er war am Mittwoch genauso wenig für einen Kommentar zu erreichen wie Landesholding-Aufsichtsratschef, ÖVP-Landesrat Josef Martinz.
Die Anklage umfasst jene Vorwürfe, die auch für die Untersuchungshaft Kulterers mitausschlaggebend sind. Der Verdacht auf Untreue bezieht sich zum einen auf eine im Herbst 2005 erfolgte Kreditvergabe an die Fluglinie Styrian Spirit: Ende März 2006 ging die Airline pleite, den ehemaligen Hypo-Managern wird vorgeworfen, mit der unbesicherten Kreditvergabe die Bank geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert die Schadenssumme mit zwei Millionen Euro.
"Kein Vorsatz"
Zum anderen stoßen sich die Ankläger an einem Kredit der Hypo an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler im Jahr 2006: Auch hier soll es keine entsprechenden Sicherheiten gegeben haben - Schaden: 150.000 Euro. Bei der von der Staatsanwaltschaft vermuteten Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss geht es um Angaben zum genauen Zeitablauf beim Kauf der Hypo-Mehrheit durch die BayernLB im Jahr 2007.
Für alle Betroffenen gilt in allen Punkten die Unschuldsvermutung. In ihrer Beschwerde über die U-Haft Kulterers weisen dessen Anwälte sämtliche Vorwürfe zurück. So habe es sich um keine Falschaussage, sondern um "geringfügige Datierungsfehler" gehandelt, heißt es in dem Schreiben. In der Causa Guggenbichler liege weder ein Befugnismissbrauch noch eine vorsätzliche Schädigung vor, und bei Styrian Spirit habe der damalige Landeshauptmann Jörg Haider schließlich eine Landesgarantie in Aussicht gestellt.
In Zusammenhang mit der Pleite-Airline hat die Hypo übrigens auch eine Schadenersatzklage gegen die drei - nun strafrechtlich angeklagten - Ex-Manager eingebracht. Die Bank ist allerdings dagegen, dass dieses Verfahren unterbrochen wird, bis im Strafprozess die Schuldfrage geklärt ist. Eine Dauer des Strafverfahrens sei nicht abzusehen, argumentiert Hypo-Anwalt Guido Held. Außerdem würde Letzteres neben Styrian Spirit noch andere Sachverhalte behandeln.
Weitere Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft wird jedenfalls in Zusammenhang mit zahlreichen weiteren Vorwürfen rund um die Hypo weiterermitteln. Die jetzige Teil-Anklage ist auch deshalb vorgezogen worden, damit die U-Haft Kulterers nicht vielleicht doch wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben wird. Dass bereits in diesem Verfahren - im Falle einer Verurteilung - der volle Strafrahmen von 10 Jahren Gefängnis ausgeschöpft wird, bezweifeln Insider, mit Verweis auf die Schadenssummen.
Ob Kulterer gegen die Klage Einspruch einlegt, ließ sein Anwalt Dieter Böhmdorfer am Donnerstag offen: Möglicherweise sei eine rasche Verhandlung - inklusive Freispruch - auch eine Möglichkeit, die U-Haft rasch zu beenden.