Dann Kartellwächter nochmals am Wort. | Wien. Die Erste Bank muss ihren Haftungsverbund mit den Sparkassen reparieren. Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof Teile des seit fünf Jahren bestehenden Modells für kartellrechtswidrig erklärt.
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Über eine zusätzliche Vereinbarung mit den rund 50 Sparkassen will Erste-BankGeneral Andreas Treichl den Haftungsverbund nun wasserdicht machen. Als Musterfall dient ihm dabei die Wiener Neustädter Sparkasse, die der Erste Bank in einer Zusatzvereinbarung bestimmte Kontrollrechte freiwillig eingeräumt hat.
Mit gleich lautenden Verträgen will sich die Erste diese Rechte auch von allen anderen Sparkassen abtreten lassen, obwohl die meisten kapitalmäßig nicht mit ihr verflochten sind. Dabei geht es u.a. um eine gemeinsame Geschäftspolitik, die Bestellung von Vorständen und Veto-Rechte. Sobald die Erste Bank sämtliche Neuverträge in der Tasche hat (laut Auskunft eines Sprechers soll das noch heuer sein), muss sie den Haftungsverbund als Zusammenschluss bei den Kartellbehörden in Österreich oder der EU zur Prüfung anmelden.
Anders als die Erste Bank glaubt die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), die den Rechtsstreit um den Haftungsverbund vom Zaun gebrochen hat, nicht, dass die Sanierung des Modells kartellrechtlich durchgeht. Die BA-CA, Erzrivalin der Ersten, bleibt dabei: "Wir waren nie gegen ein Kooperationsmodell. Aber die Erste spielt Konzern und rechnet sich Eigenmittel von Gesellschaften in die Bilanz, die ihr nicht gehören. Das verzerrt den Wettbewerb."
Den Haftungsverbund mit den Sparkassen hat die Erste ins Leben gerufen, um im Krisenfall die Spareinlagen garantieren zu können.