Zum Hauptinhalt springen

Erster möglicher Sterbehilfe-Verein Österreichs sondiert schon

Von Petra Tempfer

Sterbehilfe
© kristina rütten - stock.adobe.com

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende zieht in Erwägung, künftig die Möglichkeit der Mitwirkung am Suizid anzubieten.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Vor nicht einmal einer Woche hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, die Mitwirkung am Suizid (§ 78 StGB) ab 2022 in Österreich straffrei zu stellen. Die aktive Sterbehilfe (§ 77 StGB) bleibt laut Erkenntnis vom 11. Dezember verboten und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hier eine Frist vorsieht, ist ungewöhnlich und vermutlich der Brisanz des Themas geschuldet: Der Gesetzgeber braucht nun Zeit, einen verfahrensrechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Regierungsspitze zeigt sich seit dem Erkenntnis schweigsam, die Parteien wollen Ausnahmen definieren, um Missbrauch auszuschließen. Allein die Neos befürchten, dass die gesetzlichen Maßnahmen zu eng gefasst werden. Wie die Praxis der Beihilfe zum Suizid aussehen könnte, ist also noch lange nicht geklärt. Eine der drängenden, offenen Fragen ist, wer die Beihilfe zum Suizid künftig leisten darf - und hier preschen nun die Befürworter des Urteils vor: Die Antwort darauf könnte das Etablieren eines Sterbehilfe-Vereins nach dem Vorbild Deutschlands oder der Schweiz sein.

In Österreich würde sich die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) dafür anbieten. Der gemeinnützige Verein setzt sich seit 2019 "für eine Kultur des humanen Sterbens in Österreich, für die gesellschaftliche, politische und legale Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende und für die Entkriminalisierung der Sterbehilfe" ein, ist auf der Homepage zu lesen. Und: "Eine Möglichkeit wäre das bewährte niederländische oder Schweizer Modell der Sterbehilfe auch in Österreich."

Für konkrete Pläne zu früh

Laut dem Wiener Anwalt Wolfram Proksch, der die Beschwerdeführer vor dem VfGH vertrat und Mitglied der ÖGHL ist, zieht diese bereits in Erwägung, die Möglichkeit der Mitwirkung am Suizid in Form eines ersten Sterbehilfe-Vereins in Österreich anzubieten. Für konkrete Pläne sei es allerdings noch zu früh, heißt es von dieser. Denn der Verein, der breit demokratisch aufgestellt sei, müsse das Thema nun erst einmal mit den Mitgliedern und dem Beirat diskutieren. Dann komme der nächste Schritt.

Der Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas wäre jedenfalls schon dazu bereit, mit der ÖGHL sein Know-how jenen Fachpersonen im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen, "die im Rahmen des Rechts Menschen helfen, die ihr Leiden und Leben mit professioneller Hilfe selbstbestimmt beenden möchten", heißt es. Dignitas selbst will in Österreich aber nicht Fuß fassen.

Der Verein Dignitas war es auch, der die Individualanträge der vier Beschwerdeführer, darunter zwei Schwerkranke, vor dem VfGH initiiert hatte, die ÖGHL hatte diese unterstützt. Das 1942 in Kraft getretene Schweizer Strafrecht pönalisiert die Beihilfe zum Suizid nur dann, wenn selbstsüchtige Motive im Spiel sind. Wer ohne diese handelt, kann demnach nicht bestraft werden. Dignitas wurde 1998 auf der Forch (bei Zürich) gegründet. Die Organisation, die laut Homepage keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt, habe statutengemäß den Zweck, "ihren Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern und diese Werte auch weiteren Personen zugute kommen zu lassen". 2005 folgte auf deutsche Initiative die Gründung des Vereins "Dignitas - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben" (Sektion Deutschland) in Hannover.

Mittlerweile zählen beide Vereine zusammen mehr als 9.800 Mitglieder aus 100 Ländern. Deren Anzahl wächst. Im Vorjahr haben laut Statistik 256 Personen eine Freitodbegleitung, wie Dignitas es nennt, in Anspruch genommen. Auch diese Anzahl wächst. Seit der Gründung waren es insgesamt 3027.

Aus Österreich sind bisher 69 Personen für die Beihilfe zum Suizid zu Dignitas in die Schweiz gefahren. Begleitet werden durften sie nicht: Denn auch die Reisebegleitung eines Suizidwilligen in ein Land, in dem Sterbehilfe erlaubt ist, stand in Österreich durch § 78 StGB unter Strafe.

Mitgliedschaft Voraussetzung

Für die Freitodbegleitung sind laut Verein die Mitgliedschaft (der Jahresbeitrag liegt bei mindestens rund 75 Euro) und die Urteilsfähigkeit Voraussetzung. Außerdem sollte man "über minimale körperliche Aktionsfähigkeit" verfügen. Dignitas beschaffe das letale, orale Medikament, heißt es. Da dieses allerdings nur ein unabhängiger, Schweizer Arzt verschreiben dürfe, seien eine zum Tod führende Krankheit, eine unzumutbare Behinderung oder nicht beherrschbare Schmerzen weitere Voraussetzungen, so Dignitas auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". Bei der Begleitung selbst seien immer mindestens zwei Personen anwesend. "In der Schweiz kann ein Arzt die Freitodbegleitung durchführen, doch die in 35 Jahren entstandene Praxis ist, dass dies durch Dignitas-Mitarbeiter erfolgt", heißt es.

Der Verein beschränke sich aber nicht allein auf die Sterbehilfe, sondern biete als weiteren großen Schwerpunkt Suizidprävention an. "Dignitas prüft in jedem einzelnen Fall, ob einem Menschen nicht besser zum Leben anstatt zum Tode geholfen werden kann."

Freilich könnte sich nun in Österreich die Sorge der Geschäftemacherei mit einer heiklen Materie aufdrängen. Und der Gesetzgeber könnte diese laut Proksch auch verbieten. "Wenn man aber Missbrauch vermeiden möchte, indem man zum Beispiel medizinisch-psychiatrische Gutachten dafür vorschreibt, kostet das auch Geld", sagt er. Gutachten könnten mitunter so teuer werden, dass sich manche diese nicht mehr leisten können. "Das wäre diskriminierend." Werden sie kosenlos, könnte der Wegfall einer effizienten Grundrechtswahrnehmung die Folge sein, "weil sich kein Gutachter mehr findet, der diese erstellt".

Den Sterbehilfe-Verein selbst zu verbieten sei nicht möglich, meint zumindest Proksch: Denn bereits 2014 wollte die Initiative "Religion ist Privatsache" den "Letzte Hilfe - Verein für ein selbstbestimmtes Sterben" gründen, der Fall landete vor dem VfGH. Dieser bestätigte 2016 das Verbot - mit der Begründung, dass der Verein § 78 StGB entgegenstünde. "Nun kann man damit nicht mehr argumentieren", sagt Proksch, "denn der Paragraf ist gefallen".

Ein Verein könnte allerdings durch die Hintertüre verhindert werden. Zum Beispiel, indem der Gesetzgeber die Mitwirkung am Suizid auf Angehörige beschränkt. Es ist also, wie gesagt, noch alles offen - und bis hier Klarheit herrscht, Zeit für Spekulationen von Befürwortern und Gegnern.

Aktive Sterbehilfe ist in den
Niederlanden, Luxemburg und Belgien straffrei. Spanien könnte in der
kommenden Woche zum vierten Land Europas werden, das aktive Sterbehilfe
straffrei macht.

Die Mitwirkung am Suizid ist
in der Schweiz, Kanada, einigen Bundesstaaten der USA und Australiens,
Kolumbien, geschäftsmäßig in Deutschland und ab 2022 in Österreich
legal.

www.suizid-praevention.gv.at