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Bis jetzt hat noch kein Institut Auflagen des Bundes verletzt. | Kärntner Hypo: Nationalbank warnte bereits im Jahr 2007. | Wien. Gerne werfen Oppositionspolitiker der Regierung vor, Gelder aus dem staatlichen Bankenhilfspaket unter zu geringen Auflagen vergeben zu haben. Nun könnte es allerdings bald die erste Strafe für ein heimisches Kreditinstitut wegen eines Vertragsverstoßes setzen.
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Alle Banken, die Staatshilfe erhalten haben, mussten sich verpflichten, ihre Eigenmittelquote nicht unter zehn Prozent sinken zu lassen. Derzeit kommt die Volksbank AG (ÖVAG) dieser Marke verdächtig nahe: Zum Ende des ersten Halbjahres wies die ÖVAG eine Eigenmittelquote von 12,5 Prozent aus. Nach dem besonders verlustreichen dritten Quartal lag diese aber nur noch bei 11,4 Prozent, zuletzt soll die Quote auf 10,6 Prozent gesunken sein.
Damit bewegt sich die Volksbank AG weiterhin klar über der gesetzlichen Mindest-Schwelle von acht Prozent. Kommt es tatsächlich - wie kolportiert - zu einem Verlust von einer Milliarde Euro, dürfte es aber schwierig sein, die erwähnte Zehn-Prozent-Sondervereinbarung mit der Republik einzuhalten.
Staat auf sicherer Seite
Die Eigenmittelquote ist ein Indiz für die Risikotragfähigkeit einer Bank. Je höher die Eigenmittel sind, denen Risiken - etwa aus Krediten und Veranlagungen - gegenüberstehen, desto unwahrscheinlicher ist eine Pleite. Um auf der sicheren Seite zu sein, setzt der Staat, wenn er im Rahmen des Bankenhilfspakets Haftungen übernimmt, eine "angemessene Eigenmittelausstattung" voraus. Diese liegt - bei allen bisherigen Fällen - um zwei Prozentpunkte über dem gesetzlichen Minimum.
Seitens der ÖVAG rechnet man damit, dass man die Vereinbarung mit dem Bund nicht verletzen wird. "Wir gehen davon aus, dass wir im Gesamtjahr über zehn Prozent bleiben", so ein Sprecher am Donnerstag zur "Wiener Zeitung".
Bankenpaket verlängert
Sollte die Volksbank AG dennoch unter dieses Limit rutschen, wäre die Strafe aber wohl einigermaßen verkraftbar: Laut Finanzministerium müssten Institute bei einem derartigen Verstoß eine Million Euro an den Bund abliefern. Keine Vertragsverletzung liegt übrigens vor, wenn ein Kreditinstitut Dividenden auf zugeschossenes Staatskapital nicht bezahlen kann, weil es keinen ausschüttungsfähigen Gewinn erzielt hat. Dieses Ausfallsrisiko trägt von vornherein der Steuerzahler.
Am Donnerstag hat die EU-Kommission - wie erwartet - der Verlängerung des österreichische Bankenhilfspakets um ein halbes Jahr zugestimmt. Indes kommen immer neue Fakten rund um die notverstaatlichte Kärntner Hypo Group Alpe Adria ans Tageslicht: Die Grünen haben am Donnerstag auf einen Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2007 verwiesen. Darin ist unter anderem von "massiven Mängeln in der Kreditadministration" bei Auslandstöchtern der Hypo die Rede. Außerdem werden gezählte neun Gesetzesverletzungen aufgezeigt.
Dass dem - aus Sicht der Grünen - nicht weiter nachgegangen worden ist, wertet deren Budgetsprecher Werner Kogler als "massives Kontrollversagen". Mittlerweile hat übrigens die kroatische Staatsanwaltschaft in der Hypo-Causa Österreich um Rechtshilfe gebeten.