Das Wahlrecht für alle Ausländer auf lokaler Ebene ist ein realistisches Ziel. | Als erster Schritt wäre ein Wahlrecht auf Gemeindeebene für Nicht-EU-Bürger denkbar.
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Manfried Welan, ein Mann mit großer juristischer und politischer Expertise, hat einen Stein ins Wasser geworfen und damit bewusst Wellen erzeugt (siehe seinen Gastkommentar in der "Wiener Zeitung", 19. August 2014). Bereits im antiken Athen gab es eine große Zahl von Zuwanderern, genannt Metöken, die zwar wirtschaftlich durchaus bedeutend waren, aber politisch rechtlos blieben.
In modernen Demokratien wurde mit dem möglichen Erwerb der Staatsbürgerschaft mit allen Rechten und Pflichten die Frage nur vorübergehend gelöst. Wenn das Zahlenverhältnis zwischen Einwohnern und Staatsbürgern immer mehr auseinanderklafft, entsteht zwangsläufig ein Legitimitätsproblem. Manfried Welan hat aber auch genug praktische politische Erfahrung, um zu wissen, dass nicht über Nacht alle Einwohner Österreichs über 16 Jahre das Wahlrecht für alle Vertretungskörper bekommen werden. Daher formuliert er den Abschlusssatz seines Gastkommentars auch vorsichtig als Wunsch.
Einige Schritte waren bereits möglich. So haben Ausländer bei den Berufskörperschaften nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht erhalten. Für die Hochschülerschaft und die Wirtschaftskammer wurde dies erst kürzlich beschlossen.
Welcher weitere Schritt ist nun realistisch? Die Latte liegt hoch, denn es ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Ein Wahlrecht für den Nationalrat, aber auch für die Landtage scheint - bei Betrachtung der jetzigen Parteien - in absehbarer Zeit ausgeschlossen. Eher möglich könnte ein Wahlrecht auf Gemeindeebene (in Wien auf Bezirksebene) für Nicht-EU-Bürger sein. Für dieses Wahlrecht gibt es gute Gründe. Vielleicht noch mehr als bei den Berufskörperschaften besteht eine unmittelbare Betroffenheit, daher sollte es auch die Beteiligungsmöglichkeit geben. Fairerweise müsste man das aktive und passive Wahlrecht gleichzeitig gewähren. Zuerst nur das aktive und das passive Jahre später, wie dies etwa bei der Österreichischen Hochschülerschaft der Fall war, ist nicht mehr zumutbar. Die Parteien sind damit auch gezwungen, bei der Erstellung ihrer Kandidatenlisten diese neue Wählerschaft entsprechend zu berücksichtigen. Mit dieser Erweiterung des Wahlrechts würde Österreich nur anderen EU-Ländern folgen.
Das Wahlrecht für Ausländer auf gesamtstaatlicher Ebene ist eine ungleich komplexere Frage. Es mag durchaus eine bewusste Entscheidung sein, die bisherige Staatsbürgerschaft auch im Ausland zu behalten, schließlich besteht in immer mehr Staaten die Möglichkeit, mittels Briefwahl an den politischen Entscheidungen des jeweiligen "alten" Heimatlands teilzunehmen. Auch die Vertreter der Auslandsösterreicher haben - letztlich erfolgreich - jahrelang um das Wahlrecht gekämpft.
Politik ist die Kunst des Möglichen. Das Wahlrecht für alle Ausländer auf lokaler Ebene ist ein realistisches Ziel.