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Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Ordinarius für öffentliches Recht Dr. h.c. Erwin Melichar ist Mittwochabend im 87. Lebensjahr nach langem schweren Leiden verstorben.
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Seine Persönlichkeit war gekennzeichnet durch eine ganz ungewöhnliche Breite des wissenschaftlichen Wirkens: Er war erstrangiger Experte nicht nur auf dem Gebiet des Verfassungs- und
Verwaltungsrechts, sondern auch auf dem des Kirchenrechts und des Finanzrechts. In souveräner Weise verband er Theorie und Praxis; nicht zufällig wurde er schon wenige Jahre nach seiner Ernennung zum
Ordinarius an der Karl-Franzens-Universität Graz zu deren Rektor gewählt. Kurz darauf wurde er als Ordinarius an die Universität Wien berufen.
Durch 26 Jahre gehörte er dem Verfassungsgerichtshof an, davon 12 Jahre als ständiger Referent und mehr als 6 Jahre als Präsident. Er war Ehrendoktor der Universität Pecs (Fünfkirchen) und
Ehrenmitglied der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Seine Verdienste wurden durch die Verleihung höchster in- und ausländischer Auszeichnungen
gewürdigt.
Der Verfasser dieser Zeilen hat im ersten Semester seines Jus-Studiums Erwin Melichar als akademischen Lehrer kennengelernt und verdankt ihm die Kenntnis der Grundelemente juristischen Arbeitens.
Der Verfassungsgerichtshof wird sein langjähriges Mitglied und einen seiner Präsidenten nicht vergessen.