Die Einigung der Landeshauptleute ändert nichts am grundsätzlichen Problem.
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Klagenfurt. Es war eine ungewollte Machtdemonstration der Landeshauptleute. Innenministerin Johann Mikl-Leitner, zuständig für das Asylwesen, reagierte angetan auf die Beschlüsse der Landeshauptleute-Konferenz zur Unterbringung von Asylwerbern. Sie sei sehr zufrieden, sagte Mikl-Leitner.
Dabei haben die Landeschefs nicht viel mehr gemacht, als den Plänen der Innenministerin zuzustimmen. Da die Grundversorgung der Asylwerber in die Kompetenz der Länder fällt, geht ohne deren Zustimmung aber ohnehin nichts. Das zeigt sich regelmäßig an der leidigen Quotendiskussion um die Unterbringung von Asylsuchenden. In diesem Punkt gab es am Dienstag nichts Neues, bis Ende Jänner wollen die Länder ihre Quoten erfüllt haben.
Die Landeshauptleute haben aber der Einrichtung von Verteilerquartieren zugestimmt, die die bestehenden Erstaufnahmezentren entlasten sollen. In diesen Quartieren, über deren Anzahl und Lage es noch keine Einigung gibt, sollen Flüchtlinge nur mehr kurz untergebracht sein, bis über eine Zulassung zum Asylverfahren entschieden ist. Danach sollen sie in die von den Ländern organisierten Privatunterkünfte gebracht werden.
Aktivere Rollefür den Bund
Die entscheidende Neuerung der Beschlüsse ist, dass der Bund damit eine aktivere Rolle in der Verteilung der Flüchtlinge hat, denn die Verteilerquartiere werden Einrichtungen des Bundes sein. Damit ist es dem Innenministerium auch möglich, eine aktivere Koordinierungsfunktion zu übernehmen und die Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder stärker zu steuern. Bisher musste das Ministerium warten, bis die Länder Quartiere zur Verfügung stellten.
Auf einen Sanktionsmechanismus für den Fall, dass die Quoten weiter nicht erfüllt werden, konnten sich die Landeshauptleute nicht einigen. Für Wiens Bürgermeister Michael Häupl, der einen solchen Mechanismus gefordert hatte, ist das in der Vereinbarung enthaltene Durchgriffsrecht der Ministerin allerdings genau so ein Sanktionsmechanismus.
Am Grundproblem der Unterbringung von Asylwerbern, nämlich dem Bereitstellen von ausreichenden Privatquartieren, ändern die Beschlüsse der Landeshauptleute nichts. An diesem Punkt sind auch die Landeschefs auf die Kooperation der Gemeinden angewiesen. Zwar wurden in den vergangenen Monaten in praktisch allen Bundesländern neue Quartiere eröffnet, aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen bleibt der Druck für neue Quartiere aber hoch. Aktuell erfüllen nur Wien, Niederösterreich und das Burgenland ihre Quote. Dass die Gleichung nicht immer stimmt, wonach einwohner- und finanzstärkere Städte und Regionen mit guter Infrastruktur einen größeren Anteil an Asylwerbern schultern können, zeigen Zahlen aus den Ländern, die der "Wiener Zeitung" vorliegen.
Ungleiche Verteilungzwischen Bezirken
So sind im gesamten Bezirk Salzburg-Umgebung, der mehrere finanzkräftige Gemeinden beherbergt und bei der Einwohnerzahl nur knapp unter der Stadt Salzburg liegt, nur 71 Asylwerber untergebracht. Auf einen Asylwerber kommen hier mehr als 2000 Einwohner. Am geringsten ist dieser Wert im Bundesland Salzburg dagegen für den wirtschaftlich vergleichsweise schwachen Bezirk Tamsweg, den am dünnsten besiedelten Bezirk Österreichs. Dort sind insgesamt 106 Asylwerber untergebracht, auf einen Asylwerber kommen 193 Einwohner.
In Kärnten, das bei der Quotenerfüllung mit 87 Prozent am drittletzten Platz liegt, ist es ähnlich. In der Stadt Villach sind nur 22 Asylwerber untergebracht, im Bezirk Völkermarkt an der Grenze zu Slowenien sind es 291. Dort kommen auf einen Asylwerber 145 Einwohner. Ähnlich ist es in der Steiermark, dort nimmt der Bezirk Bruck-Mürzzuschlag im Verhältnis zu den Einwohnern die meisten Asylwerber auf. Die Bezirke Südoststeiermark, Weiz und Voitsberg im Grazer Umland schneiden verhältnismäßig schlecht ab.
Diese Zahlen mögen auch durch die unterschiedlichen Preise für Wohnraum beeinflusst sein, diese spielen aber bei der Aufteilung der Flüchtlinge unter den Ländern auch keine Rolle. Oberösterreich setzt nun bei der Verteilung der Asylwerber innerhalb des Bundeslandes ebenfalls auf eine Quote. Diese muss nicht eingehalten werden, sondern dient als Richtwert für die Bezirke. Kämen auf einen Asylwerber in jedem Bezirk 333 Einwohner, wäre die Quote für Oberösterreich erfüllt. Davon ist das Land aber noch ein gutes Stück entfernt.