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"Es darf nur mehr Rechte geben, nie weniger"

Von Sabine Ertl

Politik

Plädoyer zum Internationalen Jahrestag der Menschenrechte: Sie sind überall und stets für alle Menschen gültig.


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Als Eleanor Roosevelt 1948 ihre Unterschrift unter die universelle Menschenrechtsdeklaration setzte, war die Welt eine andere. Damals lag sie in Trümmern, die Menschen waren traumatisiert von den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges, des Holocaust und des Faschismus sowie der Weltwirtschaftskrise. Heute, 74 Jahre später, steht die Menschheit vor neuen Bedrohungen: Klimawandel, Pandemie und schwelende Konflikte, so weit das Auge reicht: In der Ukraine tobt seit dem 24. Februar ein Krieg, der fassungslos macht. Auch die seit September anhaltenden Proteste im Iran schockieren: Tagtäglich werden Menschen, die das in der Deklaration vorgesehene Recht auf Meinungs- und die Versammlungsfreiheit ausüben, eingesperrt, getötet, gefoltert und der Menschenwürde beraubt.

Deswegen haben jene revolutionären 30 Artikel, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) niedergeschrieben sind, noch immer große Bedeutung. Sie umfassen die Rechte, die jedem Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zustehen sollten. Sie markieren einen Meilenstein, indem sie festlegten, dass alle Menschen frei und gleich sind, unabhängig von Hautfarbe, Glauben und Religion. Zum ersten Mal stellte ein globales Dokument den Menschen und nicht die Machtpolitik in den Mittelpunkt seiner Agenda. Dieses Idealformat einer rechtlich nicht bindenden Resolution wurde mit 48 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet. Der Stimme enthielten sich die Sowjetunion, die Ukrainische und die Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik, Polen, die Tschechoslowakische Sozialistische Republik, Jugoslawien, Saudi-Arabien und Südafrika.

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Moralischer Kompass

Wie jedes Jahr wird der 10. Dezember als der Internationale Tag der Menschenrechte gefeiert. Heuer unter dem ureigensten Thema des 75. Geburtstages der Erklärung. Der Anlass wirft immer wieder die Frage auf, wie der fundamentale Grundstock unserer Wertegemeinschaft geschützt werden kann. Viele der hohen Ansprüche sind bis heute uneingelöst. Ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der AEMR folgte 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien. Wesentlich ist, dass sich aus der universellen Erklärung die beiden Weltpakte über bürgerliches und politisches Recht sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Antifolterkonvention, die Kinderrechtekonvention und viele andere menschenrechtliche Verträge der Vereinten Nationen abgeleitet haben.

In der Präambel zur universellen Erklärung wird betont, dass sie sich auf den Geist unserer Zeit und die Realitäten unserer Zeit berufen. Damals war es das erklärte Ziel, eine neue Weltordnung zu schaffen: Diese beruht auf den Grundfesten der menschlichen Entwicklung und Prosperität, des absoluten Verbots eines Aggressionskriegs und eben der Menschenrechte, erklärt der Völkerrechtler Manfred Nowak im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Tagtäglich werden weltweit Menschenrechte schwerstens verletzt: in China, im Iran, in der Ukraine und Russland. Letzteres ein Land, das sich nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hält: Russland trat am 15. März aus dem Europarat aus. Bereits am 25. Februar, einen Tag nach Beginn des Angriffskriegs, hatte der Europarat die russische Mitgliedschaft suspendiert. Die Begründung: Russland sei "verantwortlich für das Leiden der ukrainischen Bevölkerung".

Es stellt sich die Frage, wie Präsident Putin und andere Verantwortliche für die in der Ukraine begangenen Verbrechen bestraft werden könnten. "Wenn ich dauernd nur rein zivile Ziele wie Stromversorgung zerstöre, dann ist das ein Kriegsverbrechen", stellt Nowak klar. "Wenn ich vorsätzlich Zivilisten ermorde, dann ist es ein ganz schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit." Mittlerweile wird dies vom Internationalen Strafgerichtshof dokumentiert, dessen Zuständigkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Ukraine einseitig anerkannt hat, wenn diese Verbrechen - von wem auch immer - auf dem Territorium der Ukraine verübt werden.

Bei diesen Verbrechen können die unmittelbar Verantwortlichen oft durch genaue Untersuchungen identifiziert werden, doch ist es sehr schwierig, die Verantwortlichkeit in der Befehlskette genau nachzuzeichnen. Mit anderen Worten: Wenn man den politischen und militärischen Befehlshabern in Moskau nicht eindeutig nachweisen kann, dass sie konkrete Kriegsverbrechen angeordnet haben, dann wird man sie strafrechtlich nur schwer belangen können. Bei dem Verbrechen der Aggression ist das anders: Denn für einen Angriffskrieg können nur die höchsten politischen und militärischen Befehlshaber strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Allerdings hat die Ukraine die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs nicht für das Verbrechen der Aggression anerkannt. Deswegen versuchen viele Staaten, allen voran die EU, ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression im Rahmen der UNO, des Europarats oder als ein "hybrides Tribunal" (Anm.: Vertrag zwischen der UNO und der Ukraine) zu schaffen. Dafür gibt es internationale Vorbilder wie beispielsweise Kambodscha. Allerdings müsste sich in Russland viel ändern, damit jemand wie Putin an so ein Sondergericht ausgeliefert wird.

Nowak erinnert an den Jugoslawien-Krieg: "Während meiner Arbeit als UNO-Sonderexperte für Verschwundene im früheren Jugoslawien hat man nicht geglaubt, dass Milosevic, Mladic und Karadzic als Hauptkriegsverbrecher vor Gericht kommen." Dass so etwas doch geschieht, ist ein wichtiges Signal für die Opfer. Am Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte werden derzeit in Österreich lebende ukrainische Flüchtlinge befragt, welche Verbrechen sie direkt erlebt haben. In der Folge können gemäß des Weltstrafrechtsprinzips auch österreichische Gerichte Menschen, die in der Ukraine Verbrechen begangen haben, zur Verantwortung ziehen.

Als Zeichen im Kampf um Gerechtigkeit wurde zuletzt im Fall Iran vor den Vereinten Nationen ein Antrag wegen Verstößen gegen die Menschenrechte eingebracht. Während der Plenarsitzung betonten viele UNO-Gesandte, dass Menschenrechte nicht hinterfragt werden dürfen. Für die Vorlage hinsichtlich des Iran stimmten 25 der insgesamt 47 Mitgliedstaaten, 6 votierten dagegen, 16 enthielten sich. Nun können Verstöße gegen die Menschenrechte offiziell aufgezeichnet und Beweismaterial gesammelt werden.

Ein Paradebeispiel für die Auswirkungen autoritärer Herrschaft ist China. In der Verfassung ist zwar der Schutz der Menschenrechte verankert, doch nur nach Lesart der Parteiführung: Bis heute hat die Kommunistische Partei Chinas schon mehr als eine Million Uiguren und andere ethnische und religiöse Minderheiten in Lagern festgehalten.

Solche Missbräuche verstoßen nicht nur gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern auch gegen die Verfassung der Volksrepublik China. Im gleichen Licht zu sehen sind die jüngsten Proteste gegen die restriktive Corona-Politik. Und nicht nur das: Menschen gehen trotz enormer Polizeipräsenz wie seit den 1990ern nicht mehr auf die Straße und verlangen Menschenrechte und Freiheit unter Einsatz ihres Lebens: "Wir haben eine Menschenwürde, wir sind Menschen, wir sind Chinesen, wir brauchen Grundrechte." Zum Symbol des Widerstands gegen die Zensur wurden unbeschriebene weiße Blätter.

Ähnlich offene, aber konkrete Formen des Widerstands sind nach dem Tod von Masha Amini nicht nur auf den Straßen von Teheran täglich zu sehen. Menschen auf der ganzen Welt zeigen Solidarität gegen Unterdrückung durch autoritäre Regimes. So wird der Geist der Gegenwart auf vielfältigste Art sichtbar gemacht. Menschenrechtler Nowak meint: "Es ist vor allem die Realität, über die wir nachdenken müssen." Die Zeit, in der wir leben, ist weltweit gekennzeichnet vom Wiederaufflammen von bewaffneten Konflikten und brutaler Unterdrückung, aber auch von einer extremen ökonomischen Ungleichheit.

Die Wurzeln liegen laut Nowak in der neoliberalen Wirtschaftspolitik: Privatisierung, Deregulierung der globalen Finanzmärkte und Minimierung der Rolle des Staates. Diese Zurückdrängung des Staates führte häufig zu sogenannten "Failed States" oder "Fragile States". In die Rolle staatlicher Regierungen schlüpfen dann organisierte Kriminalität, "war lords", terroristische Gruppen oder aber auch mächtige nicht-staatliche Akteure wie transnationale Unternehmen, die systematische Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen begehen.

Häufig geht es dabei um die Ausbeutung von Kindern. "Das ist eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen, für die transnationale Konzerne die Verantwortung tragen müssen", sagt Manfred Nowak. In den späten 1990ern gab es schon Vorschläge einer internationalen Konvention, einem Vertrag zwischen den Staaten, die sich so verpflichten, die transnationalen Konzerne an die Menschenrechte zu binden. Trotz einer UNO-Arbeitsgruppe sträuben sich die reichen Industrieländer, die USA und Großbritannien, aber auch bisher die EU samt Lobbyisten gegen jegliche Einschränkung. Obwohl noch immer schwere Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten passieren: Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards, etwa in der Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft. Als Erfolg zu werten ist daher ein gemeinsamer Standpunkt, auf den sich die EU-Staaten am 1. Dezember einigen konnten. Österreich enthielt sich bei der Abstimmung mit der Begründung, der Gesetzesentwurf sei realitätsfern und unpraktikabel. Von den NGOs kam harsche Kritik: Es gehe schließlich um eine europäische Verantwortung für Menschenrechte.

Europäische Werte

Eigentlich könnte Europa eine Vorreiterrolle in der Welt spielen: Im Vertrag über die Europäische Union (EUV) sind nicht nur die Werte der EU verankert, sondern auch die Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. Es ist verbindlich, nach diesem Wertkatalog zu handeln. Doch: "Nie darf nach weniger als mehr an Menschenrechten verlangt werden", umschreibt Professor Nowak rückblickend die im November in Österreich entbrannte Diskussion, die Europäische Menschenrechtskonvention zu "überarbeiten". Einige ÖVP-Politiker hatten an der EMRK gerüttelt.

Die Sachlage ist für den Juristen Nowak ganz klar: Das Recht auf Asyl ist ja gar nicht in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert, sondern in der Genfer Flüchtlingskonvention. Aus dem Folterverbot in Artikel 3 der EMRK hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das sogenannte Refoulement-Verbot abgeleitet. Das bedeutet, dass Menschen (einschließlich Flüchtlinge und Migranten) nicht in einen anderen Staat abgeschoben werden dürfen, in dem das hohe Risiko besteht, dass sie dort gefoltert werden. Dieses Prinzip ist allerdings heute allgemein als zwingendes Völkerrecht anerkannt, von dem nicht einmal ein völkerrechtlicher Vertrag abweichen kann. Mit anderen Worten: "In für Flüchtlinge relevanten Rechten kann die EMRK gar nicht abgeändert werden."

Ob nun die EU-Asyldebatte oder Migrationsproblematik - Menschenrechte müssen sich immer wieder neu orientieren und Rückschläge verkraften. Einer davon ist die diesjährige COP27 Klimakonferenz. Man einigte sich zwar auf den viel geforderten "Loss and Damage"-Fonds, um armen Ländern zu helfen, die von Klimakatastrophen heimgesucht werden. Hinsichtlich der Bemühungen zur Bekämpfung der Emissionen bleibt die Erklärung hinter vielen Forderung zurück. Wir reden mittlerweile schon von Rechten zukünftiger Generation auf etwas, das wir schützen sollten. Weil wir die Verantwortung haben, nicht nur gegenüber unseren Kindern, sondern den zukünftigen Generationen, so Nowak.

"Brauchen wir einen dritten Weltkrieg, um aufzuwachen?" Denn: Es sei zum ersten Mal das Überleben der Menschheit als solche gefährdet. Und weiter: Es wäre sehr traurig, denn ein Atomkrieg würde die gesamte Menschheit vernichten. Fast 75 Jahre nach der universellen Menschenrechtsdeklaration sollten wir innehalten und uns rückbesinnen. Im Grunde gehe es darum, dass wir als Menschheit in einer menschenwürdigen Art überleben müssen. Was würde Eleanor Roosevelt jetzt über den Zustand der Welt sagen, als Aktivistin, Feministin und entschiedene Kämpferin für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit? Vielleicht würde sie an den Wertekatalog erinnern, der schon damals seiner Zeit weit voraus war. Vielleicht würde sie mit jenem Satz erneut für Aufmerksamkeit sorgen: "Wo beginnen die Menschenrechte überhaupt? An kleinen Plätzen, nahe dem eigenen Heim. So nah und so klein, dass diese Plätze auf keiner Landkarte gefunden werden können?" Demnach beginnen Menschenrechte in der Familie.

Manfred Nowak ist Jurist und international renommierter Experte für Menschenrechte. Er war Sonderberichterstatter der UNO über Folter. Heute ist er unter anderem Generalsekretär des Global Campus of Human Rights in Venedig.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (ARMR, Deutsch, PDF)

Universal Declaration of Human Rights (UDHR, Englisch, PDF)