Für Airbnb soll eine bundesweit einheitliche Meldepflicht kommen. Diese umzusetzen, könnte aufgrund der Firmensitze im Ausland aber schwierig werden.
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Wien/San Francisco. Vor elf Jahren wurde die Internet-Plattform Airbnb im kalifornischen Silicon Valley gegründet. Heute bietet der Marktplatz für die Buchung und Vermietung privater Unterkünfte mehr als vier Millionen Inserate in 191 Ländern an. In Österreich sind rund 17.000 Unterkünfte gelistet, etwa 8000 davon in Wien, 700 in Salzburg und 600 in Innsbruck. Pro Jahr übernachten etwa 770.000 Gäste aus 187 Ländern via Airbnb in Österreich, heißt es aus dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Die steigende Beliebtheit stößt der Tourismusbranche sauer auf - unter anderem deshalb, weil die Airbnb-Vermieter anfangs nirgendwo eine Ortstaxe (Tourismusabgabe) bezahlten. Auch, ob sie ihrer Einkommensteuerpflicht nachkommen, wird infrage gestellt.
Im Juni 2017 hatte Airbnb in Zug in der Schweiz die erste Ortstaxen-Vereinbarung im deutschsprachigen Raum fixiert. Am vergangenen Wochenende wurde nun bekannt, dass die österreichische Regierung eine Meldepflicht für Airbnb und andere Plattformen sowie eine Registrierungspflicht für Vermieter plant. Diese soll über die zentrale Plattform www.oesterreich.gv.at abgewickelt werden.
16 Online-Plattformen in Wien
Zudem soll die geplante EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekanntgeben müssen, bereits 2020 umgesetzt werden. "Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismus-Branche", sagte ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Bei Verstoß droht ein Finanzstrafverfahren. In den kommenden Wochen werde sie Gespräche mit allen Bundesländern aufnehmen, um eine möglichst einfache und österreichweit einheitliche Lösung zu erarbeiten, sagte Köstinger. Ziel sei es, dass ab 1. Jänner 2020 nur noch Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen vermietet werden, für die auch Abgaben und Steuern entrichtet werden.
In Österreich waren die Regelungen bis jetzt sehr unterschiedlich, weil die Ortstaxenabgabe Gemeindesache ist. Im Burgenland hat man zum Beispiel mit dem Landtagsbeschluss vom Oktober 2018 veranlasst, dass Buchungsplattformen nach dem E-Commerce-Gesetz in das Tourismusgesetz aufgenommen werden, sodass Anbieter wie Airbnb oder Booking.com ihre Vertragspartner (Beherberger) bei der Gemeinde melden müssen. In Wien müssen seit August 2017 nach der Novelle des Tourismusförderungsgesetzes alle Online-Zimmervermieter ihre Daten bei der Stadt anmelden, um sicherzustellen, dass die Ortstaxe bezahlt wird. Insgesamt sind hier laut Magistrat 16 Online-Plattformen aktiv. Zwei haben allerdings schon 2017 erklärt, dass sie keine Daten bekanntgeben, rund die Hälfte zeigte laut Stadt keine Kooperationsbereitschaft. Der Strafrahmen wurde zwar empfindlich erhöht, und zwar auf 2100 Euro pro Verstoß, "aber ob das Online-Plattformen mit dem Sitz im Ausland abschreckt, bleibt abzuwarten", sagt dazu Rechtsanwalt Marcus Bachmayr-Heyda, der unter anderem Experte für Immobilien-, Bau- und Mietrecht ist.
Grundsätzlich sei bestehendes Recht, dass die Finanz bei entsprechender Verdachtslage von Airbnb verlangen könne, die notwendigen Daten bekanntzugeben, so Bachmayr-Heyda. Das Problem sei nur, dass man das mit einem Amtshilfeersuchen nach Irland mache, weil Airbnb dort eine Niederlassung hat. Oder in die Zentrale in Amerika. Die ersten Amtshilfeersuchen wurden laut Bachmayr-Heyda 2015 nach Irland geschickt. "Bis heute ist es öffentlich nicht bekannt geworden, dass die Finanz tatsächlich die gewünschten Daten erhalten hat."
Schwelle zum Gewerbebetrieb
Nimmt man weniger als 730 Euro im Jahr ein, muss man keine Steuern zahlen, sagt Bachmayr-Heyda. Liegt man darüber, hat man Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und ist zusammen mit seinem sonstigen Einkommen steuerpflichtig. Die Schwelle zum Gewerbebetrieb sei bei zehn Betten und/oder fünf Wohnungen, die man zur Verfügung stellt, und wenn die Zimmervermietung nicht nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübt wird: dann habe man ein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit.
Wer einen Umsatz von mehr als 30.000 Euro macht, muss 13 Prozent Umsatzsteuer abführen, so Bachmayr-Heyda. Außerdem wird man vielleicht sozialversicherungspflichtig. "Es hat also eine Menge tatsächliche und vor allem steuerliche Auswirkungen, wenn es um die Frage geht, ob man Zimmer privat vermietet oder gewerblich." In jedem Fall unterliege man der Ortstaxenpflicht. Der Vermieter zahlt übrigens drei Prozent der Einnahmen an Airbnb. Den Löwenanteil von bis zu 20 Prozent zahlt der, der über Airbnb bucht.