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Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich gestern auf die Steuerreform 2000 geeinigt. Die Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer beträgt insgesamt 17 Mrd. Schilling. Wobei ab 1. 1. 2000 | monatliche Bruttoeinkommen von 13.000 Schilling mit 4.000 Schilling jährlich entlastet werden, 30.000 Schilling mit 5.000 Schilling und Einkommen ab 41.000 Schilling mit 7.000 Schilling entlastet | werden. Mit dem Abschluß der Steuerreform wurde gleichzeitig der Wahltermin für die Nationalratswahlen am 3. Oktober 1999 fixiert.
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"Die Steuerreform ist sozial gerecht, sie entlastet kleine und mittlere Einkommen, sie stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich und sichert damit Arbeitsplätze · und sie ist so ausgelegt, daß
kein drittes Spapaket notwendig ist", betonte Bundeskanzler Viktor Klima gestern bei der Präsentation. Damit habe die Regierung ihr größtes Reformvorhaben verwirklicht, das nun so rasch wie möglich
im Parlament beschlossen werden soll. Es sei eine "Reform zum Angreifen", sagte Klima. Vizekanzler Schüssel meinte, "diese Reform gibt Orientierung". Und sie sei keineswegs ein Reförmchen. Denn
immerhin mache der Entlastungseffekt von Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer 21 Mrd. Schilling aus, wohingegen die angeblich "große Steuerreform von 1994" einen Entlastungseffekt von 17,5 Mrd.
Schilling erzielt habe.
Auf die Fragen, wer sich wo besser durchgesetzt habe und was sich jede Partei noch gewünscht hätte, wollten weder Klima noch Schüssel eingehen. Wichtig sei vielmehr der gelungene Abschluß und damit
die weitere Arbeit der Regierung bis zum Herbst, meinten die Regierungschefs übereinstimmend. Die Reform komme zum richtigen Zeitpunkt und setze einen Gegenimpuls zur Abschwächung des
Wirtschaftswachstums, betonte Schüssel.
Das Gesamtvolumen der Steuerreform gab Finanzminister Rudolf Edlinger mit 32,5 Mrd. Schilling an, wobei 2,5 Mrd. Schilling durch Gegenfinanzierungen etwa mit der Vergebührung von Verträgen (auch im
Ausland abgeschlossenen) und der Betriebskostensenkung bei der öffentlichen Hand hereingebracht werden können. Edlinger sprach von einer "ordentlichen, herzeigbaren und sozial gerechten" Reform, die
die Inlandsnachfrage ankurbeln werde und die Familien fördere.
Steuerreform 2000 · Es ist vollbracht
Sowohl Klima als auch Schüssel verwiesen auf die Vereinfachungen für Betriebe, die Entlastung des Faktors Arbeit und die Förderung von Investitionen in das Humankapital. Beide bekannten sich auch
zu der Aktiengewinnbesteuerung als gelungenen Kompromiß. Die Spekulationsfrist für die Besteuerung von Wertpapieren wird von einem auf zwei Jahre ausgedehnt, die Steuerpflichtigen können zwischen
einer Meldepflicht oder einer von der Bank auszuführenden Pauschalsteuer von 25 Prozent der Spekulationsgewinne wählen.
Insgesamt wurde bei der Tarifsenkung ein Kompromiß zwischen SPÖ und ÖVP gefunden. Die Tarifgruppen werden um einen Prozentpunt gesenkt, der allgemeine Absetzbetrag wird auf 12.200 (von 8.840)
Schilling mit einer Einschleifregelung erhöht.
Entlastung bei Lohn-
und Einkommensteuer
Die Steuerentlastung ohne Alleinverdienerabsetzbetrag macht bei Monatsbruttoeinkommen von 10.000 bis 12.000 Schilling eine Negativsteuer von 1.500 Schilling pro Jahr aus, bei Einkommen von 15.000
beträgt die jährliche Entlastung 4.075 Schilling, bei Einkommen von 20.000 beträgt die Entlastung 4.060 Schilling, Einkommen von 35.000 werden mit 5.912 Schilling jährlich enlastet, Einkommen von
40.000 mit 6.906 Schilling und ab 50.000 Schilling Brottomonatseinkommen beträgt die jährliche Entlastung 7.000 Schilling.
Familien- und
Kinderunterstützung
Ab 1. Jänner 2000 tritt die zweite Ausbaustufe des in die Steuerreform mit 12 Mrd. Schilling integrierten Familienpaketes in Kraft. Gegenüber 1998 werden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
pro Kind um insgesamt 500 Schilling monatlich angehoben, dazu kommt ab dem dritten Kind ein Betrag von 400 Schilling monatlich bei jährlichen Familieneinkommen bis zu 511.200 Schilling.
Alleinverdiener und Alleinerzieher, die den Alleinverdienerabsetzbetrag von 5.000 Schilling nicht voll ausnützen können, erhalten diesen bereits ab 1. 1. 1999 in vollem Umfang als Steuergutschrift.
Wirtschaftsstandort
und Beschäftigung
Der Forschungsfreibetrag wird auf 25 Prozent der Forschungsaufwendungen angehoben. Unternehmen, die neu in Forschung einsteigen, soll ein Freibetrag von 35 Prozent zugestanden werden.
Der im Zuge des NAP eingeführte Lehrlingsfreibetrag von 20.000 wird auf 60.000 Schilling angehoben und ist an den Lehrabschluß geknüpft.
Unternehmen, die in Aus- und Fortbildung ihrer Arbeitnehmer investieren, erhalten einen Investitionsfreibetrag von 9 Prozent. Auch Arbeitnehmer können berufsbezogene Ausbildungskosten steuerlich
absetzen.
Jungunternehmer werden von Gebühren befreit (die Regierung rät auch den Kammern, diese von den Kammerabgaben zu befreien). Im Gründungsjahr des Unternehmens wird überdies eine Entlastung von den
Lohnnebenkosten im Ausmaß von 7 Prozentpunkten gewährt.
Zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Substanzerhaltung entfallen bei Betriebsübergaben Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ein Freibetrag von 5 Mill. Schilling wird 90 Prozent der Betriebsübergaben
steuerfrei stellen.
Die Altersvorsorge wird analog zum Bausparmodell bis zu 1.000 Euro jährlich mit einer Prämie von 4,5 Prozent gefördert.
Die Landwirtschaft erhält eine Erhöhung des Vorsteuerpauschales von 10 auf 12 Prozent, der Einsatz von biogenen Treibstoffen wird gefördert.
Zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung von Betrieben wird für buchführende Unternehmen eine Förderung der jährlichen Eigenkapitalzufuhr im Wege einer fiktiven Verzinsung, die sich an der Prime
rate orientieren soll, eingeführt. Bei den Kapitalgebern werden die fiktiven Zinsen durch Endbesteuerung in Höhe von 25 Prozent erfaßt. Außerdem kommt die oben erwähnte Aktiengewinnbesteuerung, im
Gegenzug fällt die Börsenumsatzsteuer.
Vereinfachung, Entbüro-
kratisierung und
"Schlupflöcher"
Für nichtbuchführungspflichtige Unternehmen im Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel, der Gastronomie und Hotellerie sowie Drogerien werden Pauschalierungsverordnungen erlassen, außerdem
sind individuelle Pauschalierungen möglich.
Die 13. Umsatzsteuervorauszahlung soll bei Zahlungsbeträgen bis zu 10.000 Schilling entfallen, dadurch werden 180.000 Unternehen freigestellt. Außerdem erfolgt eine Umsatzsteuer-Freistellung des
Warenumschlages in Zollagern.
Rechtsgeschäfte, über die im Ausland verbleibende Urkunden errichtet werden, sind künftig allgemein gebührenpflichtig.
Die Abschreibung von Verlustbeteiligungen soll auf das zur Verfügung gestellte Kapital beschränkt werden. Die Bundesstempelmarken können ab 1. Juli durch Barzahlung bei manchen Ämtern ersetzt werden,
ab 1. 1. 2000 ist Barzahlung überall möglich.
Kostensenkung durch
Optimierung der
Verwaltungsabläufe
Externe Unternehmensberater sollen die derzeitigen Verwaltungsabläufe durchleuchten und auf Kostensenkung überprüfen.