Gelingt endlich eine Entparteilichung der demokratischen Institutionen?
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Alte Publikationen aus vergangenen Jahrzehnten zählen insbesondere folgende Reformanliegen auf: eigene Grundrechtsreform, Kompetenzverteilungsreform und immer wieder Verwaltungsreform und Verfassungsreform. Schon viel wurde dazu gesagt und geschrieben, echte Reformen haben aber bis dato nicht stattgefunden.
Hier sollen kleinere Fragen zur Diskussion gestellt werden. So zum Beispiel eine Direktwahl der Bezirksvorsteher in Wien. Einige von ihnen haben eine solche Direktwahl mehrfach gefordert, darunter zum Beispiel der legendäre Döblinger Bezirksvorsteher Adi Tiller (1978 bis 2018).
Der nächste Brocken ist etwas Großes: eine Direktwahl des Wiener Bürgermeisters. Dazu wäre freilich ein Bundesverfassungsgesetz notwendig. Das Ergebnis einer solchen Reform, ein durch das Volk direkt gewählter Bürgermeister, würde der bald Zwei-Millionen-Einwohner-Stadt Wien gut anstehen. Der Zug zur Personalisierung des Wahlrechts in diesem Sinn ist zeitgemäß.
Es sollte aber zugleich auch das Wahlrecht für alle Ausländer mit mehr als fünf Jahren Wohnsitz, Arbeits- und Steuerleistung in Wien eingeführt werden. Das würde der Metropole Wien mehr entsprechen als ein Zustand der Demokratie, in dem ein Teil der Bevölkerung nicht zur Wahl geht, weil er einfach nicht will, und ein anderer, noch größerer Teil nicht zur Wahl geht, weil er nicht darf.
Auf derselben Linie liegt auch der Vorschlag, die Landeshauptleute direkt zu wählen. Die Landtagswahlen haben sich ja in der Praxis durch die Persönlichkeitswahlkämpfe schon längst zu Landeshauptmannwahlen entwickelt. Hier wäre die Verfassungsreform nur ein Nachvollziehen dessen, was in der Politik schon längst verwirklicht ist. Eine vergleichsweise kleine Reform, aber ein Schritt zu mehr Demokratie, wäre die Direktwahl der Mitglieder des Bundesrates. Diese Volkswahl wurde schon vor langer Zeit verlangt, und es wurde oft auch eine kleinere Zahl des Bundesrates vorgeschlagen, etwa zwei bis vier Abgeordnete pro Bundesland - selbst im US-Senat sitzen nur je zwei Vertreter pro Bundesstaat. Erwartet wird von solchen Vorschlägen eine Entparteilichung der demokratischen Institutionen im Land.
Wie könnte es zu einer Entparteilichung des Nationalrates kommen? Auf die Suche nach dem freien Mandat haben sich schon viele vergebens begeben. Vielleicht sollten die Abgeordneten einen formellen Eid für das freie Mandat ablegen. Daran sollten für den Fall des Bruches Konsequenzen geknüpft werden, wie etwa ein Verlust des Mandats oder der Wiederwählbarkeit. Abgeordnete selbst müssten diese Sanktionen geltend machen können, und der Verfassungsgerichtshof sollte darüber entscheiden. Vielleicht könnte auch die Wiederwählbarkeit nur unter dem Eid erfolgen, dass das freie Mandat eingehalten worden sei.
Ich schließe übrigens seit Jahrzehnten Verfassungsreform-Wetten ab, aktuell zum zehnten Mal. Und ich werde sie wohl leider auch diesmal gewinnen: Auch in dieser Legislaturperiode wird das Amtsgeheimnis nicht abgeschafft werden. Das ist seit Jahrhunderten ein eherner Pfeiler unseres Verfassungsgebäudes, an dem sich schon viele Generationen die Köpfe blutig geschlagen haben.