Fahrzeuge, Eigenheim, Eigentumswohnung kein Hindernis. | Buchinger rechnet mit 300 Millionen Euro Mehrkosten. | Wien. Langsam, aber sicher bewegen sich Bund und Länder bei der Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung aufeinander zu. Diesen Eindruck vermittelte jedenfalls Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ), als er am Donnerstag einen Bericht zum Stand der Verhandlungen präsentierte.
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Dabei zeigt sich, dass die großen ideologischen Streitfragen über diese Form der Armutsbekämpfung ad acta gelegt wurden, und nun nur mehr über die praktischen Probleme diskutiert wird. Die haben es allerdings auch in sich, geht es dabei doch ums liebe Geld.
Alleinstehende Personen bekommen 726 Euro brutto 14 Mal pro Jahr, das entspricht netto 690 Euro. Personen, die in einer Partnerschaft leben, bekommen 75 Prozent bzw. 517,5 Euro netto. Die Höhe der Kinderrichtsätze ist noch offen. Sowohl die eigene Arbeitskraft (nicht jedoch im Falle einer Kinderbetreuung bis zum Alter von drei Jahren sowie bei Pflege) wie auch bestehendes Vermögen muss verwertet werden.
Keine Einzelfallprüfung
Konsens besteht darin, dass Fahrzeuge, die berufs- oder behindertenbedingt benötigt werden, nicht verwertet werden müssen. Ebenfalls kein Hindernis ist der Besitz einer Eigentumswohnung - im Bedarfsfall werden aber 12,5 Prozent der Leistung in Höhe von 690 Euro monatlich als fiktive Miete abgezogen. Wohnt ein Bezieher gratis, etwa bei den Eltern, so werden 25 Prozent abgezogen, da hier ja auch keine Betriebskosten anfallen würden, so der Minister. Der Minister betonte, dass es zu keinen Einzelfallprüfungen bei diesen Fragen kommen werde und deshalb pauschale Werte festgelegt wurden. Keine Einigung gibt es darüber, ob bei längerem Bezug eine Vormerkung im Grundbuch kommt.
Kommt ein Bezieher nachträglich zu einem Vermögenszuwachs, soll es keine Rückzahlungen geben. Sehr wohl dagegen bei rechtlichen Ansprüchen gegenüber Dritten - etwa der Sozialversicherung - sowie bei Eltern für die Leistung an ihre minderjährigen Kinder und bei unterhaltspflichtigen Ehegatten.
In einem ersten Ausbauschritt rechnet Buchinger etwa mit Mehrkosten für die Länder in der Höhe von rund 100 Millionen Euro jährlich. Die Länder wollen sich dieses Geld im Rahmen der derzeit ebenfalls laufenden Finanzsausgleichsverhandlungen mit dem Finanzminister zurückholen.
Insgesamt rechnet Buchinger für die Mindestsicherung mit Mehrkosten in einem ersten Schritt von rund 300 Millionen Euro. Zahlen über den zu erwartenden Anstieg der Bezieher gibt es nicht. Buchinger rechnet mit einem Plus von 10 bis 20 Prozent. Derzeit beziehen rund 125.000 Personen offene Sozialhilfe, weitere 55.000 finanzielle Unterstützung in Alten- und Pflegeheimen. Die Summe der Ausgaben lag 2005 bei 2,2 Milliarden. Seite 12