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Es wäre nicht verboten gewesen

Von Bernhard Baumgartner

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Das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF ist Geschichte. Zwar bedurfte es gleich mehrerer höchstgerichtlicher Erkenntnisse, doch nach dem am Mittwoch bekannt gewordenen Spruch des Verfassungsgerichtshofs steht fest: Der ORF darf seine Sendungen und Produkte auch auf Facebook und Twitter bewerben. Das ist wenig überraschend, war doch die Auslegung des ORF-Gesetzes in diesem Punkt tatsächlich etwas eigenwillig. Es ist dem ORF zwar weiter verboten, eigene Netzwerke oder Foren zu betreiben, dass er bestehende nutzt, ist aber zulässig.

Nun mag man sich fragen: Wieso gibt es da überhaupt Grenzen? Die Antwort ist einfach: Weil Verleger und ORF einen entsprechenden Kompromiss getroffen hatten, den die Politik in ein Gesetz goss. Dass dieses von der Behörde tatsächlich streng ausgelegt wurde, mag zwar für den gelernten Österreicher überraschend wirken, sollte es aber nicht sein.

Wie auch immer: Der endgültige Fall des "Facebook-Verbotes" illustriert vor allem den Wandel in der Medienwelt. War zu Beginn der Streitereien Facebook noch gar nicht so weit verbreitet, ist es nun schon wieder auf dem Rückzug. Die Jungen vergnügen sich längst viel intensiver in anderen Netzen, von deren Existenz der durchschnittliche Medienjurist vermutlich noch gar nichts gehört hat. Zwar ist Facebook noch nicht auf dem absteigenden Ast, aber die Luft ist bereits draußen.

Dass der ORF nun wieder Teil des Katzenfoto-Tsunamis sein darf, ist ja schön. Besser wäre es, nach der übernächsten Innovation zu fahnden. Und zwar rasch, bevor sie eine Behörde verbietet.