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ETA verliert politischen Arm

Von WZ-Korrespondent Günther Bading

Europaarchiv

Oberstes Gericht verbietet "Nationale baskische Aktion". | Madrid. Mit dem Verbot der "Nationalen baskischen Aktion" (ANV) wegen Zusammenarbeit mit der Terrorgruppe ETA ist die Kehrtwendung in der spanischen Antiterror-Politik vollzogen. Nach dem Spruch des Obersten Gerichtshofes in Madrid muss die ANV ab sofort jede Tätigkeit einstellen. Das Parteivermögen wird beschlagnahmt.


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Neben der ANV gilt auch die "Kommunistische Partei der baskischen Erde" als verlängerter Arm der ETA. Gegen sie will das Oberste Gericht nun ebenfalls verhandeln. Die sozialistische Regierung in Madrid hatte gegen beide Parteien ein Verbot beantragt. Ähnliche Forderungen der Opposition hatte sie bis zum Vorjahr zurückgewiesen.

Die ANV stellt 337 Stadt- und Gemeinderäte im Baskenland und 96 in der autonomen Region Navarra, die ebenfalls einen starken baskischen Bevölkerungsanteil hat. Sie hat in 33 Gemeinden die absolute Mehrheit und stellt dort die Bürgermeister. Die ANV war zu den Kommunalwahlen im Mai des Vorjahres in Teilen zugelassen worden. In Spanien werden Parteilisten und nicht einzelne Kandidaten gewählt.

Ein Drittel der ANV-Listen war nicht zugelassen worden, weil auf ihnen ehemalige aktive Angehörige der verbotenen Batasuna-Partei aufgetaucht waren. Die Batasuna war offen als politischer Arm der ETA aufgetreten.