Zum Hauptinhalt springen

Etappensieg für die Universitäten

Von Katharina Schmidt

Politik
Eine Rückendeckung für die kommenden Verhandlungen über die Uni-Budgets ist das Urteil für Christoph Badelt.
© © Österreichische Universitätenk

Wissenschaftsminister sieht sich bestätigt, SPÖ ortet lediglich Formfehler.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Es ist weitaus weniger, als er gefordert hat. Aber es ist ein kleiner Etappensieg in Christoph Badelts Kampf für eine ausfinanzierte Uni. Der Reihe nach: Vor dem Sommer hat der Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) als erster überhaupt den ungewöhnlichen Schritt gewagt und die Republik vor die Schlichtungskommission unter dem Vorsitz der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, gezerrt. Sie kann angerufen werden, wenn es in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode zu "gravierenden Veränderungen" der Rahmenbedingungen gekommen ist. Laut Badelt war vereinbart, dass die WU Studienplatzbeschränkungen nach dem "Notfallsparagrafen" (124b) einführen kann. Diese Lösung wurde der Uni verweigert, es gab aber trotz eines massiven Anstiegs der Studierendenzahlen auch nicht mehr Geld. Mit Hilfe der Schlichtungskommission wollte Badelt nun 64,4 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2010 bis 2012 mehr Budget.

Die Kommission gab Badelt in ihrem am Montag veröffentlichten Urteil recht, sprach ihm allerdings "nur" sechs Millionen Euro zu. Dem Gremium sei bewusst, dass der WU ein "wesentlich höherer Betrag zustünde". Jedoch könne das Ministerium nicht mehr Geld verteilen. Die sechs Millionen Euro müssen bis 31. Dezember bei der WU eingehen.

Generell hielt die Schlichtungskommission fest, dass in künftigen Leistungsvereinbarungen "die Regelung des Zugangs unabdingbar" sein werde, wenn es nicht gelänge, "die Budgetmittel für die Universitäten drastisch zu erhöhen". Und: "Ist das Gesamtbudget im Verhältnis zu den Studierendenzahlen zu gering, müsste die Universität entweder selbst Zugangsbeschränkungen einführen oder Studiengebühren vorsehen können." Wasser auf die Mühlen von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle: Das Urteil zeige, dass es einen "geregelten Zugang" zu den Universitäten, vor allem in den Massenfächern brauche, meinte er. Was die Studiengebühren betrifft, so habe er ein "sozial verträgliches Modell" vorgelegt und damit dem Koalitionspartner "eine Brücke gebaut".

Bei der SPÖ will man davon nichts wissen. Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sprach von einem Formalfehler: Das Ministerium habe der WU die Anwendung des "Notfallsparagrafen" versprochen, obwohl die Uni die formalen Anforderungen nicht erfüllt habe. Diesen Fehler müsse das Ministerium nun ausbügeln, das Nein der SPÖ zu Gebühren und allgemeinen Zugangsregeln werde dadurch nicht berührt. Sollte die "Hochschulmilliarde" für die Leistungsvereinbarungsperiode von 2013 bis 2015 kommen, hätten die Unis nach der Diktion der Kommission auch kein Problem, so Kuntzl. Bildungsministerin Claudia Schmied rechnet ohnehin schon mit einem endgültigen Aus für die Studiengebühren, da das entsprechende Gesetz wohl nicht bis zum Fristende am 29. Februar repariert werden wird.

Weitreichende Auswirkungen auf die Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungsperiode hat das Urteil indes für die Wiener Unirechtsexpertin Gabriele Kucsko-Stadlmayer: Sollten überfüllte Hochschulen nicht mehr Geld bekommen, könnten sie sich nun weigern, eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, und stattdessen die Schlichtungskommission anrufen, meint sie. Dies sei zum Beispiel für die Uni Wien ein möglicher Weg. Ähnlich sieht das auch Rektorenchef Heinrich Schmidinger. Die Frage ist nun auch, ob das Urteil hält. Denn theoretisch kann es laut Kucsko noch vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.