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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird Rudolf Vouks jüngste Beschwerde prüfen, mit der die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln im Kärntner Ort Bleiburg erreicht werden soll.
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Dass der formelle Prüf-Beschluss des VfGH einen kleinen "Zwischenerfolg für die Volksgruppe" darstellt, wollte VfGH-Präsident Karl Korinek in einem Pressegespräch am Freitag nicht verhehlen. Nach bewährter Manier war Slowenen-Vertreter Vouk mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Kärntner Ort Bleiburg gefahren. Den Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt bekämpfte er durch alle Instanzen. Das Fehlen von zweisprachigen Ortstafeln in Bleiburg stelle einen Verstoß gegen verfassungsmäßig garantierte Minderheitenrechte dar, argumentiert Vouk.
Vouk hat mit einer ähnlichen Beschwerde 2001 ein VfGH-Erkenntnis bewirkt, mit dem die sogenannte Topographie-Verordnung aufgehoben wurde: Letztere hatte festgelegt, dass ein Ort erst als "gemischtsprachig" gilt, und sohin zweisprachige Ortstafeln haben muss, wenn er mehr als 25 Prozent slowenisch sprechende Bewohner hat.
Die Beschwerde des EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin gegen die österreichische Zustimmung zur EU-Verfassung wies der VfGH zurück.
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