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Etappensieg gegen Facebook

Von Thomas Seifert

Politik
Max Schrems kann einen Erfolg für sich verbuchen.

Der Jurist Max Schrems bekam bei seinem Rechtsstreit mit Facebook von einem irischen Gericht in wesentlichen Punkten recht.


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Wien/Dublin/MenloPark. Max Schrems ist zufrieden. Am Dienstag gab der irische Oberste Gerichtshof einer Klage von Schrems gegen den US-Social-Media-Giganten aus dem Jahr 2013 in wesentlichen Punkten recht. Schrems hatte damals dagegen geklagt, dass Facebook gegen fundamentales europäisches Recht verstößt, wenn Daten europäischer Userinnen und User in die USA transferiert werden.

Der Stein des Anstoßes: Durch die Enthüllungen von Edward Snowden war ans Licht gekommen, dass Facebook mit dem US-Geheimdienst NSA beim sogenannten Prism-Programm kooperierte. 2015 kippte der Europäische Gerichtshof in seinem "Safe Harbor"-Urteil C-362/15 das EU-US-Datentransferabkommen. Im Februar 2017 landete der Fall erneut vor einem irischen Gericht - die Facebook-Zentrale für alle Geschäfte außerhalb der USA und Kanadas firmiert vor allem aus steuerlichen Gründen in Dublin, somit sind zuerst einmal irische Gerichte zuständig. Nun liegt das 129 Seiten umfassende Urteil vor.

Frage der Datenüberwachung

Im aktuellen Urteil des irischen Gerichts heißt es, dass die irische Datenschutzbehörde DPC (Data Protection Authority) "gut begründete Bedenken" habe, dass die Entscheidung der EU-Kommission (2010/87/EU) zu den Standardvertragsklauseln ungültig sein könnte. Außerdem befand das Gericht, dass die irische DPC den Datenverkehr unter den Standardvertragsklauseln untersagen könnte. Das Gericht beschäftigte sich intensiv mit der Frage der Datenüberwachung europäischer Bürger durch US-Behörden: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die US-Nachrichtendienste massenhaft den Datenverkehr europäischer Bürger überwachen und damit in ihre Bürgerrechte eingreifen. Damit sei es denkbar, dass die USA in die in Artikel 7, 8 und 47 der Europäischen Grundrechtscharta beschriebenen Rechte eingreifen. Artikel 7 garantiert die Achtung der Privat-Sphäre und der Kommunikation, Artikel 8 garantiert den Schutz personenbezogener Daten, und Artikel 47 garantiert die Möglichkeit, vor Gericht gegen einen Verstoß gegen europäische Grundrechte vorzugehen. Da aber Facebook nach der derzeitigen Rechtslage verpflichtet ist, Daten den US-Geheimdiensten zugänglich zu machen, ist ein gerichtliches Vorgehen europäischer Bürger gegen Facebook ausgeschlossen.

EuGH gegen Facebook?

Das irische Gericht folgte weiters dem Wunsch der irischen Datenschutzbehörde DPC, klärende Fragen an den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu stellen.

Beide Parteien haben nun bis zum 11. Oktober Zeit, den präzisen Fragestellungen für das EU-Höchstgericht zuzustimmen. Schrems rechnet im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" damit, dass der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg in den wesentlichen Punkten gegen Facebook entscheiden wird. Doch wie soll es in dem Fall nun weitergehen? Nach der Einschätzung von Schrems kann der Konflikt zwischen Facebook und den europäischen Gerichten nur auf politischer Ebene gelöst werden. "Facebook könnte aber natürlich auch ein europäisches Unternehmen werden und sich so den Verpflichtungen, die Daten an die US-Geheimdienste weiterzugehen, entziehen. Das ist aber freilich eine eher unrealistische Vorstellung."

Nach Meinung des österreichischen Juristen und Internet-Aktivisten Max Schrems sei es allerdings undenkbar, dass Europa eine rechtliche Schlechterstellung europäischer Bürger gegenüber US-Bürgern durch Facebook einfach zur Kenntnis nimmt. Das Presseteam von Facebook war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar.