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Die Bundesliga hat also ein Exempel statuiert und den SV Grödig mit 70.000 Euro Geldbuße belegt. Die Entscheidung des Senats 5 - gegen die Grödig Protest einlegen will - ist rechtlich gedeckt und hätte sogar noch härter ausfallen können, schließlich hat die Nicht-Bespielbarkeit des Stadions in den ersten Frühjahrsrunden zusammen mit dem Nicht-Vorhandensein eines Ausweichstadions die Liga in ein Terminchaos gestürzt. Und dennoch hätte man in diesem Fall etwas mehr Fingerspitzengefühl walten lassen können. Immerhin ist die Bundesliga nicht ganz unschuldig an der Misere: Denn die Lizenz hatte Grödig mit seiner Spielstätte bekommen. Zwar hatte es Infrastrukturauflagen gegeben, diese hatten aber lediglich den Medienbereich betroffen. Das Geläuf selbst war damals kein Thema gewesen, wenngleich aus jahrelanger Erfahrung bekannt sein dürfte, dass die Liga ihren Betrieb zu einer eher fußballunwirtlichen Zeit aufzunehmen pflegt. Zudem haben die Grödiger alle Bemühungen unternommen, um eine geeignete Spielstätte zu bekommen. Nun wurden sie immerhin in der Red-Bull-Arena fündig, weswegen das zuständige Gremium auch von einer höheren Strafe abgesehen hat. Dazu kommt, dass sich der Verein sogleich bereit erklärt hat, eine Rasenheizung zu installieren (wofür er aus dem Infrastrukturtopf der Bundesliga einen zweckgebundenen Zuschuss von 100.000 Euro erhält.) Anstatt zu strafen, könnte sich die Bundesliga an der Handlungswilligkeit der Grödiger ein Beispiel nehmen. Wäre sie auch immer so flugs gewesen, gäbe es das Problem gar nicht mehr: Dann wäre nämlich eine Rasenheizung schon längst Pflicht - und nicht erst nach jahrelangen Diskussionen ab der Saison 2016/17.