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EU-Agentur für die Außengrenzen

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die Europäische Außengrenzen-Agentur und der Europäische Fonds für die Außengrenzen, zwei Instrumente zum besseren Schutz der Europäischen Union. | Die Gemeinschaftspolitik im Bereich der Außengrenzen der EU - Land- und Seegrenzen sowie die Flug- und Seehäfen der Mitgliedstaaten - zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau gewährleistet. Dies ist eine notwendige Ergänzung des freien Personenverkehrs innerhalb der EU und ein wesentliches Element des "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Zu diesem Zweck sind gemeinsame Vorschriften in Bezug auf die Normen und Verfahren festzulegen, die von den Mitgliedstaaten bei der Kontrolle der Außengrenzen eingehalten werden müssen. Laut Artikel 66 EGV beschließt der Rat entsprechende Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen staatlichen Behörden und der Kommission zu gewährleisten.


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Nachdem zunächst im Rahmen des Rates der EU eine Gemeinsame Fachinstanz "Außengrenzen" eingerichtet wurde, kam es durch die Verordnung des Rates vom Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, die ihre Tätigkeit Anfang Mai 2005 aufgenommen hat.

Die Agentur hat folgende Aufgaben: Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, Erstellung eines integrierten Modells zur Bewertung von Gefahren und zur Durchführung von Risikoanalysen, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Schulung von Grenzschutzbeamten, Auswertung der wissenschaftlichen Forschungstätigkeit auf dem Gebiet des Grenzschutzes, Unterstützung einzelner Mitgliedstaaten, die sich einer Situation gegenübersehen, die eine verstärkte operative und technische Unterstützung an den Außengrenzen erfordert sowie Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.

Die Agentur ist eine Einrichtung der Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in technischen Fragen unabhängig ist. Sie wird von einem unabhängigen Exekutivdirektor vertreten, der vom Verwaltungsrat ernannt wird. Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaates und zwei Kommissionsvertretern zusammen - dazu kommen noch je ein Vertreter der mit Schengen assoziierten Länder (Norwegen, Island und zukünftig die Schweiz) - deren Amtszeit vier Jahre beträgt.

Die Agentur verfügt für die Periode 2005/06 über einen Staff von 57 Personen. Das Budget der Agentur beträgt für das Jahr 2006 knapp zehn Millionen Euro, soll sich aber bis 2008 auf 30 Millionen Euro erhöhen. Neben der Agentur soll auch ein Europäischer Fonds für die Außengrenzen eingerichtet werden, der mit 2,1 Milliarden Euro dotiert sein wird und zur teilweisen Abgeltung der Kosten der Außengrenzüberwachung durch die Mitgliedstaaten herangezogen werden soll.