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EU-Arbeitszeitrichtlinie: Keine Einigung in Sicht

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

London blockiert bei Leiharbeitern. | Brüssel. Pessimismus herrschte beim Treffen der EU-Arbeitsminister am Mittwoch: Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden pro Woche und die Rechte von Leiharbeitern sollten EU-weit einheitlich geregelt werden. Doch beide Dossiers spalten die Mitgliedsstaaten seit Jahren, Diplomaten gingen auch bei diesem voraussichtlich letzten Anlauf nicht von einer Einigung aus. Der österreichische Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sah immerhin eine "kleine Chance."


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Hintergrund ist die jüngste Beweglichkeit Frankreichs, das sich bisher immer kategorisch gegen die von Großbritannien geforderten dauerhaften Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten ausgesprochen hat. Paris könnte nun ausnahmsweise Arbeitszeiten bis zu 60 Stunden pro Woche akzeptieren, wenn London bei der Leiharbeit einlenkt.

Frankreich und einige andere Länder wollen für die Leiharbeiter ab dem ersten Tag dieselben Rechte bei Lohn und Sozialversicherung wie für die fix Angestellten. Für die Briten ist das völlig undenkbar. Sie verlangen mindestens sechs Monate Mindestlohn für die geliehenen Arbeitnehmer.

Den Kompromissvorschlag, für kurzfristige Leiharbeitsverträge bis zu sechs Wochen zu erlauben, weist London wie die Verknüpfung der Bereiche Arbeitszeit und Leiharbeit entschieden zurück.

Die Regierung von Gordon Brown steht wegen der Diskussion über ein Referendum für den Lissabonner Vertrag für eine Reform der EU unter massivem innenpolitischen Druck. Zugeständnisse in Brüssel, die der britischen Wirtschaft schaden könnten, gelten als brandgefährlich. Von rund 700.000 in Großbritannien werkenden Leiharbeitern könnte bis zu einem Drittel seine Jobs verlieren, warnt der britische Industrieverband CBI.

Kaum Änderungen

Für die knapp 60.000 Leiharbeiter in Österreich würde sich dagegen wenig ändern. Sie haben bereits heute ab dem ersten Tag die gleichen Rechte wie ihre fix angestellten Kollegen.

Die Neuregelung der Höchstarbeitszeiten war nötig geworden, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2000 die Bereitschaftszeitregelungen in mehr als 20 Mitgliedsstaaten für illegal erklärt hatte. In Österreich sind vor allem die langen Bereitschaftszeiten der Spitalsärzte und Krankenschwestern ein Problem.