Zum Hauptinhalt springen

EU: Beste Versorgung für jeden

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv
Der EU ist die Gesundheit ihrer Bürger ein großes Anliegen. Foto: bilderbox

Heimische Sozialversicherung soll EU-weit zahlen. | Streit um Bewilligungspflicht der Behandlung. | Brüssel. EU-Bürger sollen sich künftig in allen Ländern der Union auf Kosten ihrer heimischen Sozialversicherung medizinisch behandeln lassen können. Das ist die Grundidee eines neuen EU-Gesetzes für Gesundheitsdienstleistungen, mit dem Gesundheitskommissar Markos Kyprianou die schon bisher in diese Richtung gehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einzementieren will. Vorstellungstermin ist der 19. Dezember.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Doch Kyprianou ringt mit heftigem internen Widerstand: So wird den Mitgliedsstaaten laut jüngsten Entwürfen der Richtlinie das Recht eingeräumt, die medizinische Behandlung im Ausland weiterhin mit mühsamen Bewilligungsprozeduren zu verbinden. In Österreich sind in diesem Zusammenhang Chefarztpflicht und Wartelisten gängige Begriffe. Voraussetzung dafür soll eine negative Auswirkung auf das heimische Gesundheitssystem sein. Ob auch ambulante Behandlungen bewilligt werden müssten, bleibt unklar. Denn wegen der "unterschiedlichen Gesundheitssysteme in der EU gibt es keine übereinstimmende Definition von stationärer Behandlung", heißt es in den der "Wiener Zeitung" vorliegenden Unterlagen.

Für die Verarztung im Ausland gebe es unabhängig von deren tatsächlichen Kosten nur die Sätze im Inland erstattet. Mehrkosten blieben dem Patienten.

Nicht unbedingt die besten Spezialisten

Allerdings gebe es in Österreich bei gewissen Erkrankungen eben nicht unbedingt die EU-weit besten Spezialisten, erläutert der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl.

Die besten Einrichtungen zur Behandlung von Brustkrebs gebe es etwa in Deutschland und Italien. Für orthopädische Probleme bei missgebildeten Kindern ordinierten die erfahrendsten Experten in Bayern, erklärt der ehemalige österreichische Gesundheitsminister.

Nach derzeitigem Ausarbeitungsstand der neuen Richtlinie bleibe die Zweiklassenmedizin grenzüberschreitend erhalten: Nur Reiche oder Patienten mit Zusatzversicherung könnten die beste in der EU verfügbare Behandlung erhalten. Ziel müsse aber ein gleichberechtigter Zugang zur besten medizinischen Versorgung sein.

Unumstritten ist dafür die Etablierung jeweils nur einer koordinierenden Kontaktstelle pro Mitgliedsstaat zum reibungsloseren Ablauf. Dort sollen Patienten alle Informationen über ihre Rechte bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen und deren Qualität erhalten. Schadensersatzprozeduren im Fall von Kunstfehlern sollen genau erläutert werden. In eigenen miteinander vernetzten Referenzzentren sollen die medizinischen Spitzenkompetenzen der EU-Länder abgeglichen werden. So könne jeder Patient den "vollen Umfang hoch spezialisierter Dienstleistungen von höchster Qualität" erhalten, argumentiert die Kommission.

Bisher beträgt der Anteil der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen lediglich ein Prozent oder zehn Milliarden Euro, rechnen die Brüsseler Beamten. Dass durch die Beseitigung der gegenwärtigen Hürden aber ein volkswirtschaftlicher Nutzen von knapp 600 Millionen Euro lukriert werde, bezeichnet Ettl als "Trugschluss": "Es wird auf jeden Fall teurer." So erwarten auch Kyprianous Kritiker in der Kommission vor allem extrem ansteigenden Verwaltungsaufwand.