Die EU-Staats- und Regierungschefs einigten sich auf einen Corona-Aufbaufonds wie auch den nächsten Finanzrahmen.
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Nach viertägigen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedsländer im Kampf gegen die Corona-Krise auf das größte Finanzpaket in ihrer Geschichte geeinigt. Neben einem neuen Corona-Aufbaufonds beschlossen die 27 Staats- und Regierungschef am Dienstagmorgen in Brüssel den EU-Haushaltsrahmen für die Jahre 2021 bis 2027.
Zählt Österreich zu den großen Gewinnern oder Verlierern des Deals?
Österreich konnte in wesentlichen Bereichen seine Vorstellungen umsetzen, das betrifft vor allem die finanzielle Seite. Allerdings sind viele der nun genannten Zahlen in Relation zu setzen.
In welchen Punkten hat sich Österreich konkret durchgesetzt, was sind die Schattenseiten?
Für den Corona-Aufbaufonds gibt es statt wie geplant 500 Milliarden Euro an "geschenktem" Geld nur 390 Milliarden Euro. Und aus dem für Österreich vorgesehenen jährlichen Rabatt von 137 Millionen Euro wurden nun 565 Millionen; auch die Agrargelder, ursprünglich deutlich reduziert, erhöhen sich. Allerdings heißt die Senkung der Zuschüsse, dass auch Österreich selbst weniger Geld aus dem Topf erhält. Kritiker monieren, dass die Reduktion von Hilfsmitteln generell nicht als Erfolg gesehen werden könne, da es ja um den Wiederaufbau der Wirtschaft gehe. Noch komplizierter ist es bei den Rabatten: Von den 565 Millionen dürfte nur etwa die Hälfte übrig bleiben, da Österreich als Nettozahler ja auch die Rabatte der anderen mitzahlen muss.
Der langjährige Finanzrahmen wurde leicht reduziert - zahlen wir in Zukunft nun mehr oder weniger ein?
Wie man es auch dreht und wendet: Es wird in Zukunft mehr sein. Einerseits aufgrund der Inflation, andererseits ist der normale Finanzrahmen trotz des Abgangs der Briten etwas höher als der alte angesetzt. Die Berechnungen erfolgen wegen der Corona-Krise inzwischen nicht mehr in Prozent der Wirtschaftsleistung, sondern in realen Zahlen, weil sich derzeit nicht abschätzen lässt, wie sich die Wirtschaft in der Eurozone und der Europäischen Union insgesamt und in naher und ferner Zukunft entwickelt. Getrickst wird gerne damit, dass die fixen Zahlen von 2018 als Basis genommen werden - was wegen der Vergleichbarkeit nicht inkorrekt ist -, auf der anderen Seite aber nach Bedarf die prognostizierten - also meist höheren - Zahlen herangezogen werden.
Lässt sich hinsichtlich des EU-Wiederaufbaufonds von einer Vergemeinschaftung der Schulden sprechen?
Nein. Erstens, weil der Wiederaufbaufonds tatsächlich zweckgebunden und zeitlich begrenzt ist. Zweitens ist es Teil des nun geschlossenen Deals, dass die Vergabe der Zuschüsse streng an die Vorgaben geknüpft ist - sofern das auch tatsächlich eingehalten wird. Drittens haftet jedes Mitgliedsland nur anteilig - Deutschland etwa mit einem rund zehnmal höheren Betrag als Österreich.
Was ist mit den politischen Plänen, die hinter dem Deal stehen?
Hier schaut es nicht so gut aus. Zwar steht immer noch der "grüne Deal" ganz oben, aber die langen Verhandlungen brachten Abstriche mit sich, etwa beim Klimafonds, beim Gesundheitsfonds oder bei Zukunftsthemen wie Forschung und Innovation. Die Berechnungen sind nicht einfach, weil ein Teil der Abzüge im Finanzrahmen über Positionen aus dem Aufbaufonds wieder ausgeglichen werden sollen. Für das Forschungsrahmenprogramm Horizon und das Mobilitätsprogramm Erasmus+, von denen Österreich profitiert, gibt es nun mehr Geld. Als sehr verwaschen wird von vielen jedoch der Punkt Rechtsstaatlichkeit beschrieben, um den besonders hart gekämpft wurde.
Wie lange haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, in Anspruch genommene Schulden aus dem Wiederaufbaufonds zurückzuzahlen?
Bis zum Jahr 2058. Wenn sich die Wirtschaft erholt, könnte es aber schon früher sein.
Ist damit das Finanzpaket bereits durch?
Nein, denn zuerst muss das EU-Parlament darüber votieren - trotz vieler kritischer Stimmen dürfte dieses zustimmen, da das Abgeordnetenhaus wohl nicht schuld daran sein will, dass das Hilfspaket jetzt noch platzt. Dann muss es auch noch durch alle nationalen Parlamente, was aber als Formsache gilt.