Schubhaft darf in EU-Raum höchstens 18 Monate dauern. | Brüssel. Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die EU-Innenminister am Donnerstag auf die so genannte Rückführungsrichtlinie geeinigt. Die verspricht illegalen Einwanderern EU-weit zwar gewisse Mindestrechte auf ihrem Weg zum möglichen Asyl, verpflichtet die Mitgliedsstaaten aber auch zur Abschiebung von nicht schutzwürdigen Personen.
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So soll die Schubhaft künftig üblicherweise sechs Monate nicht überschreiten und in Ausnahmefällen höchstens 18 Monate betragen. Über Abgeschobene kann ein bis zu fünfjähriges Wiedereinreiseverbot verhängt werden. Grundsätzlich sollen von der Abschiebung bedrohte Menschen gratis einen Rechtsbeistand bekommen, allerdings nur "im Rahmen der nationalen Vorschriften." So gibt es die kostenlose Rechtshilfe etwa in Österreich nur bei Verfahren vor dem Höchstgericht, in Deutschland lediglich dann, wenn Chancen auf Erfolg bestehen. Darüber hinaus könnten zusätzliche Kosten der Rechtsberatung durch EU-Mittel aufgefangen werden.
Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass Minderjährige nur "als letztes Mittel" in Schubhaft genommen werden dürfen und Zugang zu Schulbildung erhalten müssen. Familien sollen gemeinsam und extra untergebracht werden. Hilfsorganisationen müssen die Schubhäftlinge jederzeit besuchen dürfen.
Lange der schwierigste Knackpunkt war in den EU-Verhandlungen die Höchstdauer der Schubhaft. Denn Länder wie Großbritannien oder Malta kannten bisher keine Obergrenzen, etwa in Frankreich ist dagegen nur ein Monat erlaubt. Österreich liegt mit maximal zehn Monaten im Mittelfeld. Auch nach Umsetzung der neuen Richtlinie müssten die Höchstgrenzen nicht angehoben werden, dürfen 18 Monate aber keinesfalls überschreiten.
Die Einigung der Innenminister ist vorab mit dem EU-Parlament akkordiert, das noch darüber abstimmen muss. Vor allem in der Sozialdemokratischen Fraktion war bis zuletzt noch Kritik an den zu langen Schubhaftzeiten laut geworden. Zufrieden gab sich indes die Europäische Volkspartei: "Illegalität wird zukünftig europaweit nicht mehr hingenommen: Mitgliedstaaten erteilen nunmehr entweder Aufenthaltstitel oder sie schieben konsequent nach einheitlichen europäischen Mindeststandards ab", so der ÖVP-Abgeordnete Hubert Pirker.