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EU einigt sich auf strengere Konsumentenrechte

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft
Beim Online-Einkauf müssen Verbraucher über Kostenfallen aufgeklärt werden.
© fotolia

Mehr Schutz für Verbraucher bei Online-Handel.
| Aufklärung über vermeintlich kostenlose Rezepte und Horoskope.


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Brüssel. Nach mehr als zweieinhalb Jahren schwieriger Verhandlungen haben sich die Vertreter von Mitgliedsstaaten und EU-Parlament auf weitgehend einheitliche Konsumentenrechte bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften sowie Mindeststandards für Informationspflichten bei Einkäufen in Geschäftsräumen geeinigt.

Vor allem den letzten Punkt wollten die Abgeordneten für ihre Zustimmung noch unbedingt unterbringen. "Das ist ein guter Tag für die 500 Millionen Konsumenten in Europa", sagte Justizkommissarin Viviane Reding, die zuletzt Druck für die Einigung gemacht hatte.

Als Haustürgeschäfte gelten alle Warenkäufe und Dienstleistungen, die nicht in Geschäftsräumen abgewickelt werden. Klassiker ist der Staubsaugervertreter. Doch sogar wenn der Kunde Handwerker telefonisch bestellt, unterliegt seine Leistung den neuen EU-Regeln.

Unter Fernabsatz verstehen die Brüsseler Experten alle Arten von Versandhandel und Internetverkauf inklusive Auktionsplattformen wie Ebay.

Rücktrittsrecht beträgt künftig 14 statt 10 Tage

Plakativste Neuerungen sind für beide Bereiche umfassende Informationspflichten für den Verbraucher per standardisiertem EU-Formular und ein einheitliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen; das sind vier Tage mehr, als derzeit in Österreich vorgeschrieben sind. Vergisst der Verkäufer darauf, das Rücktrittsrecht zu erläutern, verlängert sich dieses automatisch um ein Jahr. Ausgenommen von der Widerrufsfrist sind versiegelte Güter wie CDs und DVDs, die rasch kopiert werden können.

Vor allem beim Internethandel verspricht die Kommission deutliche Vorteile für Konsumenten: So muss immer der Gesamtpreis der Leistungen angegeben werden, vorher angekreuzte Zusatzoptionen werden verboten. Zudem muss dem Kunden vor dem Verkaufsabschluss noch einmal eindeutig klargemacht werden, dass es sich um ein kostenpflichtiges Geschäft handelt, wenn es so ist. Damit sollen Kostenfallen wie scheinbar gratis ausgestellte Horoskope und Rezepte vermieden werden.

Genau hier setzt aber die Kritik der Wirtschaft an: Etwa "im Tourismus oder beim Fernabsatz gibt es ohnehin keinen Zweifel, dass bei der Buchung oder beim Kauf Kosten anfallen", sagt Wirtschaftskammer-Expertin Huberta Maitz-Strassnig. Die Betrüger hätten schon bisher gegen alle Regeln verstoßen, jetzt müssten seriöse Unternehmen ohne erkennbaren Sinn ihre EDV und ihren Internetauftritt kostspielig umstellen. Dass die neuen Regeln auch für bestellte Handwerker gelten, bringe eine große Belastung für Klein- und Mittelbetriebe. Die vom EU-Parlament reklamierten Mindeststandards für vorvertragliche Informationspflichten bei Einkäufen in Geschäftsräumen seien "relativ sinnlos".

Gut sei dagegen, dass zeitweise diskutierte Gewährleistungsfristen bis zu zehn Jahren nicht vorgeschrieben werden; derzeit gelten zwei Jahre. Das neue EU-Gesetz gilt nicht für Finanzdienstleistungen, Passagiertransporte inklusive Online-Flugbuchungen, soziale Dienstleistungen wie Pflegedienste und Online-Wetten. Umsetzen müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben bis Ende 2013.