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EU feilt an strengeren Regeln für Lobbyisten

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

EU-Register soll Interessenvertreter erfassen. | Sanktionen für Verstöße gegen Verhaltenskodex. | Brüssel. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 15.000 Lobbyisten in der EU-Hauptstadt versuchen, Einfluss auf künftige EU-Gesetze zu nehmen. Um etwas mehr Licht in deren Tätigkeiten zu bringen, sollen sie sich schon ab Juni in einem gemeinsamen Register von EU-Kommission und Europäischem Parlament eintragen und ihre Finanzen offenlegen müssen.


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Mit der Eintragung verpflichten sich die Lobbyisten, einen Verhaltenskodex einzuhalten. Demnach müssen sie unter anderem immer wahrheitsgetreu angeben in wessen Interesse sie arbeiten. Sie dürfen keine EU-Beamten unter Druck setzen oder mit unlauteren Mitteln (wie Geld) davon überzeugen, ihnen Informationen zu auszuhändigen. Auch der EU-Rat, die Kammer der Mitgliedsstaaten in Brüssel, wird vom Verfassungsausschuss des Parlaments dringend aufgerufen, sich dem Register anzuschließen.

"Eine wachsende Anzahl von Mitgliedstaaten beginnt zu realisieren, dass es einen positiven Einfluss für das Image der EU-Institutionen hat, wenn sie auch mitmachen", hieß es in Kommissionskreisen. Die Zeichen für einen Beitritt des Rates zum Transparenzpakt seien ermutigend. Großbritannien und Finnland nannte EU-Parlamentsvizepräsidentin Diana Wallis von den britischen Liberalen als positive Beispiele.

Weniger Erfolg versprechend ist die Forderung der Abgeordneten nach einem verpflichtenden Verzeichnis für die Lobbyisten. Dafür gebe es keine rechtliche Basis und das sei auch gar nicht nötig, sagte ein Sprecher des zuständigen EU-Kommissars Maros Sefcovic. "Wir haben in unserem Register bereits mehr als 3500 Eintragungen und es werden täglich mehr." Zudem hätte das gemeinsame Verzeichnis den zusätzlichen Anreiz, dass an die Registrierung auch der Erhalt einer Zugangskarte für die Parlamentsgebäude gebunden sind.

Eintrag derzeit freiwillig

Selbst Wallis von räumte ein, dass selbst nach Auskunft ihres hauseigenen Rechtsdienstes alle 27 Mitgliedstaaten einem verpflichtenden Register zustimmen müssten. Sollte ein Lobbyist künftig gegen den Verhaltenskodex verstoßen, müsste ihm der Zugang zu den EU-Institutionen im schlimmsten Fall verboten werden, forderte sie. Bisher gibt es zwei unterschiedliche Verzeichnisse, in die sich die Interessensvertreter nicht verpflichtend eintragen müssen. Tatsächlich haben sich aber viele große Unternehmen und die meisten wichtigen Verbände inzwischen bei der Kommission registrieren lassen. Schleppend läuft aber vor allem die Erfassung der zahlreichen Anwaltskanzleien, die ebenfalls Lobbyingtätigkeiten anbieten. Das EU-Parlament verfügt über ein Register, in dem rund 4700 Einzelpersonen eingetragen sind, die dafür die erwähnten Zugangskarten erhalten.