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EU-Freiheiten mit Barrieren für "Neue"

Von Sissi Eigruber

Europaarchiv

Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen ist das Aushängeschild des EU-Binnenmarktes. Doch nach der EU-Erweiterung am 1. Mai sind manche "frei" und andere "freier".


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In den neuen EU-Ländern, wie zum Beispiel Tschechien, gelten in bestimmten Bereichen Übergangsfristen. Ein Faktum, das im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" auch der Präsident der Wirtschaftskammer Südböhmen, Jan Kubes, heftig kritisiert. Die tschechischen Unternehmer sind in einer schlechten Position, weil sie trotz EU-Beitritt nicht die gleichen Bedingungen haben", erklärt Kubes am Rande eines Kooperationstreffens von tschechischen und österreichischen Unternehmern auf Schloss Gratzen (Nové Hrady). Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Projekts "spolu" ("gemeinsam") von Eco Plus und den regionalen Wirtschaftskammern organisiert.

Die Angst vor der "Billiglohn-Konkurrenz" hat dazu geführt, dass die EU-15-Staaten für die "Arbeitnehmerfreizügigkeit" und die "Dienstleistungsfreiheit" Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren festgelegt haben (vorerst zwei Jahre - bei Bedarf weitere drei Jahre und mit Zustimmung der EU-Kommission eventuell weitere zwei Jahre). In Österreich sind davon Baugewerbe, gärtnerische Dienstleistungen, Reinigungs- und Sozialdienste sowie Schutzdienste betroffen.

"Eine tschechische Firma kann etwas nach Österreich liefern, aber darf dann die Montage nicht selbst machen. Ein Österreicher darf aber in Tschechien montieren", gibt Kubes ein Beispiel. Er hofft daher, dass die Übergangsfristen nicht ganz ausgeschöpft und schon nach zwei Jahren der Geschichte angehören werden. Die Konkurrenz werde nicht so schlimm sein und Arbeitskräfte - Facharbeiter und Niedrigqualifizierte - seien auch in Südböhmen Mangelware, versucht Kubes die Ängste der Österreicher zu zerstreuen. Außerdem seien die Tschechen überhaupt nicht mobil - nicht einmal im eigenen Land.