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EU genehmigt Verstaatlichung der deutschen Uniper

Wirtschaft

Der Konzern muss sich von einem umstrittenen Steinkohlekraftwerk und der russischen Tochter Unipro trennen.


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Die EU-Kommission hat unter einer Reihe von Auflagen die Verstaatlichung des taumelnden Energieriesen Uniper genehmigt. Die Bedingungen der EU-Beihilfevorschriften seien erfüllt, hieß es am Dienstagabend in einer Erklärung. Die Ausnahmesituation bei Finanzlage und Liquidität von Uniper gehe auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die anschließende Unterbrechung der Gaslieferungen zurück. Nach den Auflagen muss sich der Konzern bis Ende 2026 unter anderem von dem umstrittenen Steinkohlekraftwerk Datteln 4 und der russischen Tochter Unipro trennen. Der Bund habe sich zudem verpflichtet, seinen Anteil bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.

Die Uniper-Aktionäre hatten am Vortag für den Plan gestimmt, dass der Konzern nahezu komplett vom Staat übernommen werden soll. Er macht seit Monaten Verluste, weil er teuren Ersatz für ausbleibende Erdgaslieferungen aus Russland besorgen muss. Nach dem Kartellrecht hatten die Wettbewerbshüter bereits grünes Licht gegeben.

Neuausrichtung von Gashändler genehmigt

"Die Stabilisierung von Uniper ist gelungen", sagte Uniper-Vorstandschef Klaus-Dieter Maubach. Die beschlossenen Kapitalmaßnahmen könne Uniper mit der vorliegenden EU-Genehmigung durchführen. "Für die nun zu veräußernden Anlagen und Geschäfte setzen wir alles daran, die besten Eigentümer zu finden." Mit der EU-Genehmigung sei die letzte Hürde genommen worden.

Die EU-Kommission hat auch die Neuausrichtung des staatlichen Gashändlers Securing Energy for Europe (Sefe) - die frühere Gazprom Germania - beihilferechtlich genehmigt. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Der Bund dürfe konkret 6,3 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital in die Gesellschaft einbringen. "Die Europäische Kommission hat mit ihrer heutigen Entscheidung bestätigt, dass diese Maßnahme erforderlich ist, um die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern und zu gewährleisten", hieß es. Verbunden damit seien wettbewerbliche Auflagen. (reu)