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Mindestpreise bei Rauchwaren laut Kommission illegal. | Für Wien bestes Mittel zur Prävention von Nikotinsucht. | Brüssel. Die EU-Kommission will Österreich wegen seiner Zigaretten-Mindestpreise im Einzelhandel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Über den Antrag von Steuerkommissar Laszlo Kovacs soll heute, Donnerstag, entschieden werden. Da die Verfahren bereits ausführlich im Vorfeld abgestimmt werden, gehen sie im Regelfall durch.
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Konkret verstoße die Mindestpreisregelung gegen die EU-Richtlinie für Verbrauchssteuern, findet die Brüsseler Behörde. Das österreichische Gesetz beschränke das darin festgehaltene Recht der Hersteller und Importeure zur freien Festsetzung des Einzelhandelspreises. Kovacs betont schon seit der Etablierung der Mindestpreise vor knapp zwei Jahren, dass er zwar Verständnis für neue Wege der Mitgliedsstaaten bei der Gesundheitspolitik habe. Mindestpreise seien aber nicht nur illegal, sondern überhaupt "nicht erforderlich, weil das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden" könne. Die Kommission sieht ihren Standpunkt auch durch die bisherige Rechtssprechung des EuGH untermauert. Der hat in den 1990er Jahren bereits die Tabak-Mindestpreise in Griechenland und Frankreich gekippt.
Gesundheit als das wichtigste Argument?
Österreich steht dagegen auf dem Standpunkt, dass höhere Tabaksteuern nicht zwangsläufig zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen. Weil am Zigarettenmarkt intensiver Preiswettbewerb herrsche, könne nicht sichergestellt werden, dass die Tabakkonzerne die Steuererhöhung den Endkunden weiterverrechnen. Auswirkungen auf den Einzelhandelspreis seien daher nicht garantiert. Gerade dieser sei jedoch laut WHO-Vertrag ein wirksames Instrument zur Eindämmung des Rauchens, und zwar vor allem bei jungen Menschen. Laut Studien könne eine Preiserhöhung um ein Prozent zur Abnahme des Konsums um 0,5 Prozent führen. Die Präzedenzfälle aus den 1990er Jahren sieht Österreich daher nicht mehr unbedingt als relevant an. Die Einstellung gegenüber der Tabakprävention habe sich schließlich in der Zwischenzeit deutlich geändert, der Jugendschutz sei ein starkes Argument. Die WHO-Konvention zur Eindämmung des Tabakkonsums, der täglich 13.500 Tote weltweit verursacht, wurde erst 2003 geschaffen.
Sinkende Preise am
heimischen Markt
Die österreichische Regierung hatte im März 2006 mit der Einführung der Zigarettenmindestpreise von 3,25 Euro pro Packung per Mai desselben Jahres auf den immer aggressiver werdenden Preiskampf der Tabakkonzerne im Land reagiert. Innerhalb kürzester Zeit waren damals 40 Sorten für weniger als drei Euro zu haben. Das entsprach mehr als einem Viertel des Marktes. Vor allem junge Menschen seien darauf angesprungen, hatten Trafikantenvertreter bestätigt.
Irland, das seinen Rauchern einen Mindestpreis von sechs Euro pro Packung verordnet hat, soll ebenfalls von der EU geklagt werden.