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EU-Länder regeln Einwanderung

Von Thomas Grünwald

Europaarchiv

Deutschland sucht hoch qualifizierte Arbeitskräfte, Italien will die Einwanderung an Arbeitsverträge koppeln und auch Spanien verschärft die Einwanderungsbestimmungen. Bern beobachtet diese Entwicklung mit einer gewissen Genugtuung. In Westeuropa befinden sich die Einwanderungs- und Ausländergesetze im Wandel. Die Änderungen gehen einher mit der Aufforderung aus Brüssel an die 15 EU-Mitgliedstaaten, ihre Bestimmungen für die Einreise von Arbeitnehmern und Selbständigen aus fernen Ländern zu vereinheitlichen.


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Die Zielvorgabe der Europäischen Union bleibt eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik bis 2004. In diesen Zeitraum fallen voraussichtlich auch die EU-Beitritte von Polen, Ungarn, Tschechien, Zypern, Slowenien und Estland. Die Stoßrichtung der einzelnen Regelwerke ist unterschiedlich. Sie alle haben aber zum Ziel, die Einwanderung verstärkt dem Arbeitsmarkt anzugleichen sowie die illegale Einwanderung zu stoppen. Das Anfang August präsentierte deutsche Modell sieht eine umfassende Regelung von Einwanderung und Asyl vor. Geht es nach dem Willen der rot-grünen Regierung, soll das Gesetz Anfang 2002 in Kraft treten. Hoch qualifizierten Experten würde der Daueraufenthalt erleichtert. Ferner soll die bisher auf Spezialisten der Informationstechnik begrenzte "Green Card" auch für andere Bereiche gelten und den Daueraufenthalt ermöglichen.

Auch weniger gut ausgebildete Zuwanderer müssen sich messen lassen. Erlangen ihre Daten - etwa Alter, Ausbildung und Deutschkenntnisse - einen gewissen Punktestand, dürfen diese Personen kommen und bleiben. Die Schweiz hatte ein solches Punktesystem einmal geprüft, es aber als nicht praxistauglich verworfen.

In Italien soll in Zukunft nur einwandern dürfen, wer einen Arbeitsvertrag besitzt. Spanien und Portugal versuchen ihrerseits, mit neuen Bestimmungen der illegalen Einwanderung Herr zu werden.

All diese EU-Länder hätten ähnliche Probleme und kämen zu gleichen Schlussfolgerungen, konstatiert Christoph Müller, Sprecher des Schweizer Bundesamts für Ausländerfragen (BFA). Er beobachte die sich häufenden Gesetzesänderungen in EU-Staaten mit "einer gewissen Genugtuung", erläutert er.

In der Schweiz ist manches bereits geltendes Recht, was etwa in Deutschland erst im Gesetzesentwurf steht. So hatte der Bundesrat 1998 das als diskriminierend kritisierte Drei-Kreise-Modell zu Gunsten eines "dualen Konzepts" aufgegeben. Seither wird lediglich zwischen EU- und EFTA-Staaten sowie den übrigen Ländern unterschieden.

Aus letzteren sollen nur noch "qualifizierte Arbeitskräfte" aufgenommen werden. Ziel ist die langfristige Integration, auch gemäß dem Projekt zum neuen Ausländergesetz. Dieses richtet sich nur noch an Personen außerhalb der EU. Dem Bundesrat (Regierung) werden Botschaft und Entwurf zum neuen Gesetz im Herbst vorgelegt.

Die Regeln für den EU-Raum sind im bilateralen Abkommen zur Personenfreizügigkeit festgelegt. BFA-Sprecher Müller rechnet für die Schweiz nicht mit Einwanderungswellen aus baldigen EU-Staaten wie Polen. Es wäre aber möglich, beim bilateralen Abkommen Einschränkungen zu machen, fügt er an.