Österreich stemmt sich gegen eine Auf-hebung des Verbots. | Wien. Nun ist es offiziell: Die Bundesregierung ficht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Eizellspende an. Ein Antrag auf Revision soll heute, Donnerstag, an die Richter in Straßburg gehen, bestätigte das Justizministerium.
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Bei der in Österreich verbotenen Methode spenden im Rahmen der künstlichen Befruchtung fertile Frauen infertilen Frauen ihre Eizelle(n). Der EGMR hatte zwei österreichischen Paaren Recht gegeben, deren Kinderwunsch wegen des Verbots unerfüllt blieb. Das Verbot verstoße gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie und diskriminiere unfruchtbare Paare. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Österreich stellt nun einen Antrag auf Prüfung durch die große Kammer. Bestätigt diese das Urteil, muss das Gesetz geändert werden.
"Jedes Kind hat ein Recht zu wissen, wer seine Eltern sind", betonte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Mittwoch: "Wir prüfen, ob Gesetze praktikabel sind. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben. Bei solch sensiblen Fragen muss man behutsam vorgehen."
Bioethikkomissionfür Gesetzesreform
Eine Aufhebung würde offene Fragen aufwerfen. Die Bioethikkommission hat eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert, das Wertungswidersprüche enthalte. "Ich kann nachvollziehen, dass man an die große Kammer geht, weil man bei einer so wichtigen Rechtsfrage Sicherheit haben will", so Vorsitzende Christiane Druml: "Nichtsdestotrotz nehmen wir das EGMR-Urteil zum Anlass, sämtliche Aspekte des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu diskutieren."