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EU-MwSt-Paket gescheitert

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Keine Einigung über Ort der Besteuerung. | Luxemburg. Der österreichische Finanzminister und amtierende EU-Vorsitzende Karl-Heinz Grasser hatte die Erwartungen zurecht niedrig gesteckt. Drei Länder blockierten - wie schon vor einem Monat - den Kern seines Mehrwertsteuerpakets. Österreich und die meisten anderen EU-Länder würden die Mehrwertsteuer (MwSt) auf Dienstleistungen künftig gerne in jenem Land einheben, in dem der Verbraucher sitzt. Das müssten die Finanzminister aber einstimmig beschließen. Deutschland, Luxemburg und Portugal sind aber mit dem derzeit gültigen System recht zufrieden. Demnach ist der MwSt-Satz und Besteuerungsort das Land des Firmensitzes des Dienstleistungsanbieters.


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Wegen der gleich bleibend harten Fronten wurde die so genannte E-Commerce-Richtlinie vorübergehend aus dem Paket gelöst und bis Ende des Jahres verlängert. Bis dahin dürfen EU-Staaten weiter Online-Umsätze aus Nicht-EU-Ländern besteuern. Die kurzfristig beschlossene Verlängerung soll den Druck für die Einigung in der wirklich strittigen Frage unter finnischem Vorsitz erhöhen.

Spezialprobleme

Deutschland, Luxemburg und Portugal argumentieren, das Ziellandprinzip laufe bei der Versteuerung der Verwirklichung des Binnenmarktes entgegen. Hintergrund ist bei Deutschland ein Spezialproblem mit Österreich. Grasser hätte gerne den seit Jahren schwelenden Streit um das "Cross-Border-Leasing" gelöst, der dem heimischen Fiskus ab 2008 hunderte Millionen Euro Verlust bringen könnte. Österreicher leasen ihre Autos gerne in Deutschland, wo sie sich die MwSt auf ihre Mieten als Vorsteuer zurückholen können. Die als Abwehr von Österreich eingeführte Eigenverbrauchssteuer erklärte der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig, sie läuft 2007 aus. Leasing in Deutschland zahlte sich dann tatsächlich aus. Luxemburg und Portugal wollen ihre gut gehenden Webdienste nicht verprellen. So muss etwa der Internettelefonierer Skype in Luxemburg nur 15 Prozent MwSt zahlen. Andere Firmen genießen die steuerlichen Annehmlichkeiten der Insel Madeira.

Die 22 anderen Staaten sehen das als mögliche Wettbewerbsverzerrung.