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EU: Neuer Anlauf für einheitliche Steuerbasis

Von Harald Waiglein

Wirtschaft

Gesetzesvorschlag soll nächstes Jahr kommen. | Verwirklichung bis 2010 geplant. | Wien. Firmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, wissen ein Lied davon zu singen: In jedem Land wird die Steuerbemessungsgrundlage - also jener Betrag, auf den letztlich der Steuersatz eingehoben wird - anders berechnet. Das ist auch der Grund, warum ein Vergleich von rein nominellen Steuersätzen bei der Körperschaftssteuer nichts aussagt.


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Schon seit 2004 gibt es Bestrebungen in der EU, die Steuerbemessungsgrundlage zu vereinheitlichen. Dadurch soll Firmen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert werden. Dabei gibt es aber eine Fülle von technischen Problemen - etwa die Frage, wie man grenzüberschreitend Bewertungen vornimmt, aber auch die Frage, wie der Steuerkuchen letztlich zwischen den betroffenen Ländern aufgeteilt wird (also welcher Teil der Bemessungsgrundlage welchem Land zugerechnet wird).

Abgesehen davon sträuben sich auch einige Mitgliedsländer wie etwa Großbritannien, einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zuzustimmen. Sie sehen darin den ersten Schritt zu einer EU-weiten Steuerharmonisierung. Da in Steuerfragen das Prinzip der Einstimmigkeit herrscht, gab es bisher kaum Fortschritte.

Österreich dafür

Österreich ist für die Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage. Im Rahmen der letztjährigen EU-Präsidentschaft hat der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser etliche Initiativen für eine Einigung gesetzt.

EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs sagte am Freitag bei einem Besuch in Wien, dass er das Thema nun erneut aufgreifen wolle. Anfang 2008 werde die Kommission einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch legen. Dieser werde, so Kovacs, aller Voraussicht nach nicht die erforderliche Einstimmigkeit erreichen.

Darauf werde die Kommission in der zweiten Jahreshälfte erneut einen Vorschlag vorlegen - diesmal aber im Rahmen der sogenannten "enhanced cooperation". In diesem Rahmen kann die Maßnahme von einem Teil der Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass mehr als ein Drittel der Mitgliedsstaaten zustimmt, und dass die Türe für die spätere Teilnahme weiterer Mitgliedsstaaten offen bleibt.

Danach rechnet Kovacs mit etwa einjährigen Beratungen im EU-Finanzministerrat. Ein weiteres Jahr werde die konkrete Umsetzung in Anspruch nehmen. "Wenn alles gut geht, wird die einheitliche Bemessungsgrundlage bis 2010 realisiert", so Kovacs.