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EU-Parlament beschließt neues EU-Volksbegehren

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Mehr direkte Demokratie für die EU ab 2012. | Kompliziertes Verfahren wartet. | Brüssel. Künftig können eine Million Menschen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten die EU-Kommission verpflichten, sich mit ihren Anliegen zu beschäftigen. Die dafür im Lissabonner Vertrag vorgesehene "Europäische Bürgerinitiative" wird heute, Mittwoch, im Plenum des EU-Parlaments formell beschlossen. Bereits am Dienstag haben die EU-Außenminister grünes Licht für die neue direkte Demokratie in der EU gegeben.


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Kleiner Wermutstropfen: Wohl erst Anfang 2012 können die ersten Initiatoren um die Registrierung ihres EU-Volksbegehren bei der EU-Kommission bewerben. Denn nach den Beschlüssen muss der Rechtstext noch in alle 23 EU-Amtssprachen übersetzt werden und dann gilt noch eine Umsetzungsfrist von einem Jahr. Diese Zeit haben sich die Mitgliedstaaten wegen der notwendigen organisatorischen und rechtlichen Anpassungen ausbedungen.

Kein Unsinn erlaubt

Je nach Ansturm kommt auf die Kommission als Prüfinstanz dann massive Mehrarbeit zu. Denn als Themen sind nur solche gestattet, die nicht gegen die Grundwerte der EU verstoßen, realistisch und nicht unseriös sind und für die das EU-Recht auch zuständig ist. Also scheiden etwa die Einführung der Todesstrafe und Donald Duck als Kommissionspräsident sofort aus. Um sicherzustellen, dass es sich um ein europäisches Interesse handelt, ist ein "Bürgerkomitee" aus mindestens sieben Mitgliedern aus sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten vorgeschaltet, bevor die aufwendige juristische Prüfung beginnt.

Voraussetzung für die Bürgeriniative ist zunächst die Bildung des Bürgerkomitees, das sich bei der EU-Kommission registrieren lassen und auch alle Finanzierungsquellen offenlegen muss. Nach der Registrierung hat die Kommission zwei Monate Zeit für die Mitteilung, ob die Initiative den geforderten Bedingungen entspricht. Die geforderte Million an Unterstützern muss aus sieben Ländern kommen, pro Land ist eine Mindestanzahl nötig (in Österreich beispielsweise 12.750). Die Unterschriften müssen zunächst in den einzelnen Ländern geprüft werden, mit dem erhaltenen Zertifikat kann man sich an die EU-Kommission wenden. Dann folgt die Einladung, das Volksbegehren der Kommission und in einem Hearing dem EU-Parlament ausführliche darzulegen.

Die Kommission hat drei Monate Zeit, um auf die erzielte Million Unterschriften zu reagieren. Hat sie nicht vor, das Anliegen in Gesetzesform zu gießen, so muss sie das ebenso ausführlich begründen wie eventuell zu treffende Maßnahmen.