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Auch Pläne zur neuerlichen Reform des Arbeitsrechts sorgen für Ärger.
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Bratislava. Die Europäische Kommission will die in der Slowakei ab September fällige Sondersteuer für sogenannte regulierte Unternehmen überprüfen. Betroffen von der Abgabe sind hauptsächlich Energieversorger, Pharmaunternehmen und Telekommunikationsdienstleister. Sie sollen in den kommenden zwei Jahren eine Steuer in Höhe von 0,351 Prozent auf den von ihnen erzielten Gewinn an den Fiskus abführen. Davon erhofft sich die Regierung des Sozialdemokraten Robert Fico Einnahmen von insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Seit 2009 hätten wegen einer immer ungünstigeren Steuergesetzgebung nicht weniger als 15.000 vorzugsweise kleine Unternehmer ihre Tätigkeit in der Slowakei eingestellt, berichtete unterdessen die Tageszeitung "Hospodarske noviny",
Für weiteren Ärger sorgt, dass die Regierung das Arbeitsrecht zum 1. Jänner 2013 ändern will. Dies wäre die dritte große Reform innerhalb von fünf Jahren. Die Unternehmer im Lande sind nicht begeistert: Wenn sich das Arbeitsrecht bei jedem Regierungswechsel grundlegend ändere, mangelt es an Rechts- und damit an Planungssicherheit, kritisieren sie.
Der parteilose Wirtschaftsminister und Ex-Manager Tamas Malatinsky will die Reform daher verschieben. Arbeitsminister Jan Richter will aber am Zeitplan festhalten und stellt eine Reform in Aussicht, die - anders als jene in der ersten Amtszeit Ficos - "nicht ideologisch motiviert ist": "Im Einklang mit europäischen Standards" sollen Vorschriften geändert werden, mit denen die frühere Mitte-Rechts-Regierung von Iveta Radicova den Einfluss der Gewerkschaften zurückgedrängt, die Arbeitszeiten flexibilisiert und Kündigungen deutlich erleichtert hatte.
Die slowakisch-österreichische Handelskammer (SOHK) in Bratislava hat Richters Pläne zuletzt scharf kritisiert. Zurzeit muss sich ein Arbeitnehmer, der entlassen wurde, beispielsweise entscheiden, ob er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter Gehalt oder eine Abfertigung beziehen möchte. Richter will zurück zur Regelung, dass der Beschäftigte Anspruch auf beides hat. Damit würden sich aber die Entlassungskosten "enorm" erhöhen, "was sich prinzipiell in Zurückhaltung bei Neueinstellungen niederschlagen wird", so die SOHK. Bedenklich sei auch, dass pro Jahr nicht mehr als 100 Überstunden zulässig sein sollen und dem Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten ein Zeitausgleich für Überstunden zusteht. Das sei nachteilig für Betriebe mit starken Auftragsschwankungen, kritisieren die Unternehmer.
Auf grundsätzlichen Beifall stoßen immerhin Richters jüngste Vorstöße zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Die SOHK schlägt vor, das Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters als Kündigungsgrund einzuführen - dann könnten noch mehr Jobs für Junge frei werden.