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Brüssel. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der EU dürfte die iranische Exil-Oppositionsgruppe "Volksmudschaheddin des Iran" (PMOI) am Ziel sein. Denn am Montag streichen die EU-Außenminister sie voraussichtlich von der EU-Liste der Terrororganisationen. Die Mitgliedsstaaten sollen sich darauf bereits auf Botschafterebene geeinigt. Sollte kein Außenminister Einspruch erheben, ist der Beschluss durch.
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Entscheidend dafür dürfte das Urteil eines britischen Gerichts von 2007 sein, das festhielt, dass die Volksmudschaheddin seit 2001 keine Gewalttaten mehr verübt hatten. Dadurch sah auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Grund für die Auflistung als Terrorgruppe letzten Herbst endgültig als obsolet an. Dieser Beschluss der Luxemburger Richter gibt scheinbar den Ausschlag für das nun erwartete Einlenken der Minister.
Denn bereits davor hatten die PMOI EuGH-Urteile auf ihrer Seite. Die Richter bestätigten wiederholt, dass der Eintrag auf der Terrorliste nicht rechtmäßig war, der vor allem das Einfrieren des Vermögens zur Folge hat. Bemängelt wurde vor allem, dass die Vertreter der Exil-Iraner nicht gehört wurden und die Begründung nicht wasserdicht war. Da die EU-Liste aber routinemäßig jedes halbe Jahr aktualisiert wird, hatten die Urteile bisher keine praktische Auswirkung. Die Experten der Mitgliedsstaaten besserten die Argumente stets nach - nur die Listung auf veralteten Versionen war daher vom EuGH als rechtswidrig erkannt worden. Die PMOI war vor einigen Jahren dadurch aufgefallen, dass sie mithalf, das geheime Atomprogramm des Iran aufzudecken.