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EU-Richtlinie als Umweltprüfstein

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Zehn Forderungen der Umweltschützer. | Risiko-Pläne noch sehr bruchstückhaft. | Wien. Wie die EU-Staaten in Zukunft mit der Hochwassergefahr umgehen sollen, haben Umweltminister und Experten der EU-Kommission am Mittwoch und Donnerstag in Wien diskutiert. Eine in Arbeit befindliche EU-Richtlinie soll den Mitgliedern künftig unter anderem vorschreiben, das Risiko für gefährdete Flurgebiete abzuschätzen.


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Geht es nach dem Umweltdachverband, so sollten weit mehr Anforderungen gestellt werden. Die Umweltschützer haben dazu am Donnerstag einen Zehn-Punkte-Katalog präsentiert. Kernaussage: Bei der Hochwasservorsorge darf der Naturschutz nicht zu kurz kommen. "Man darf nicht immer grünen Organisationen den schwarzen Peter zuschieben", mahnte Dachverbands-Präsident Gerhard Heilingbrunner. Er bezeichnete die geplante Richtlinie als "Umweltprüfstein im Finale der österreichischen EU-Präsidentschaft".

Umweltminister Josef Pröll versicherte, um Ausgleich bemüht zu sein. Bei der Vorsorge gegen Hochwasser solle die EU künftig an einem Strang ziehen. "Hochwasser respektiert keine politischen Grenzen, deshalb müssen wir uns ihnen gemeinsam stellen", meinte auch Umweltkommissar Stavros Dimas. Die Richtlinie sei keinesfalls dazu gedacht, "die nationale Verantwortung auszuhebeln", stellte Pröll klar.

Zugleich wies der Minister Kritik des WWF zurück, der für Österreich mehr ökologische Schutzmaßnahmen statt Verbauungen gefordert hatte: "Unsere NGOs neigen dazu, alles schlecht zu machen, was wir haben."

Viel Arbeit für Österreich

Was die Richtlinie betrifft, ist zunächst das Europäische Parlament am Zug, das im Juni darüber abstimmen soll. Geht die Richtlinie auf Anhieb durch, müssen die EU-Staaten bis 2008 vorläufige Risikoeinschätzungen für ihre Ufergebiete erstellen. Die sollen bis 2013 zu präzisen "Hochwasser-Karten" verfeinert werden. In letzter Konsequenz gäbe es in allen Mitgliedsstaaten ab 2015 Hochwasser-Management-Pläne, die umfassende Notfallverordnungen und Schutzmaßnahmen für den Ernstfall beinhalten. Bestehende Regulierungsmaßnahmen sollen jedenfalls weiter in Kraft bleiben. In Österreich sei zwar schon viel geschehen, meint EU-Abgeordneter Richard Seeber (V). Genaue Risiko-Karten und Management-Pläne gebe es aber erst sehr bruchstückhaft.