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EU-Richtlinie über Finanzmärkte

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Vor kurzem ist die Richtlinie über | Finanzmärkte sowohl in der EU als auch im EWR in Kraft getreten. Sie wird in der Zukunft den | Wertpapierhandel revolutionieren.


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Erstmalig wurden die Finanzmärkte in der EU durch die Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen ansatzweise zu reglementieren versucht.

Diese Richtlinie zielte darauf ab, die Bedingungen festzulegen, unter denen zugelassene Wertpapierfirmen und Banken in anderen Mitgliedstaaten spezifische Finanzdienstleistungen erbringen oder Zweig-niederlassungen errichten konnten.

Nun wurden zwischenzeitlich immer mehr Anleger auf den Finanzmärkten aktiv und das Angebot an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten immer komplexer. Der Ruf nach einer gemeinschaftsrechtlichen Reglementierung des vollen Angebots an anlegerorientierten Tätigkeiten wurde damit immer lauter.

Große Errungenschaft

Diesem Anliegen trug die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, Mifid) (ABl. 2004, L 145, 1) Rechnung.

Die Richtlinie soll die Bedingungen für die Ausübung von Wertpapierdienstleistungen, den Betrieb von Börsen und sonstigen Wertpapiermärkten gemeinschaftsweit harmonisieren und auch den Anlegerschutz auf hohem Niveau vereinheitlichen. Die Mifid gilt für Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, nicht aber für Anbieter geschlossener Fonds, freie Finanzmakler und Lebensversicherer.

Von EU-Insidern wird die Mifid als die größte Errungenschaft seit der Einführung des Euro im Jahre 1999 bezeichnet.

Die Mifid basiert auf dem sogenannten "Lamfalussy-Verfahren". Das heißt, dass neben ihr als Rahmenrichtlinie noch zwei weitere Rechtsvorschriften erlassen wurden - nämlich sowohl eine Durchführungs-Verordnung als auch eine Durchführungs-Richtlinie der Kommission (ABl. 2006, L 241, 1, 26).

Dieses Rechtsetzungspaket sollte bis Ende Jänner 2007 umgesetzt werden und mit 1. November 2007 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt war die Mifid aber erst in 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt, die allerdings in Summe rund 90 Prozent des Handelsvolumens an Finanzdienstleistungen abdecken. Besonderen Problemen begegnet die Umsetzung der Mifid in Polen, Spanien, Tschechien und Ungarn. Vorsorglich hat die Kommission gegen die säumigen neun Staaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Mifid eröffnet einer Wertpapierfirma den gesamten Markt der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sobald diese in einem dieser 30 Staaten zugelassen ist. Nach der Zulassung kann dem Unternehmen ein "europäischer Pass" ausgestellt werden. Dank der Mifid könnten die Kosten für Wertpapiertransaktionen, die in Europa ohnehin doppelt so groß sind wie in den USA, um bis zu 25 Prozent sinken.

Besserer Anlegerschutz

Neben der Festlegung von einheitlichen Bedingungen für das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen strebt die Mifid auch eine Stärkung des Anlegerschutzes an. Die Anleger werden in drei Kategorien - Privatkunde, professioneller Kunde und "geeignete Gegenpartei" - eingeteilt. Für private und professionelle Kunden sind jeweils (unterschiedliche) Anlegerprofile zu erstellen, die deren Erfahrung im Wertpapiergeschäft widerspiegeln.

In Österreich wurde die Mifid durch das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) umgesetzt, das ebenfalls am 1. November 2007 in Kraft getreten ist. Von der Umsetzung betroffen sind aber auch das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung.