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EU: Sammelklagen gegen Kartelle

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

Konsumenten und KMU sollen Verluste ersetzt bekommen. | Brüssel. Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht könnten künftig noch teurer werden. Denn bisher gibt es zwar zum Teil horrende Bußgelder für illegale Preisabsprachen oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position zum Schaden der Konkurrenten.


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Schadenersatzklagen von Unternehmen oder Konsumenten gegen aufgeflogene Kartelle gibt es aber wegen mangelnder zivilrechtlicher Haftungsbestimmungen kaum. Das will die EU-Kommission jetzt ändern und per EU-Gesetz Sammelklagen ermöglichen, die vor allem Verbrauchern und KMU zu ihrem Recht verhelfen sollen. Dabei müssten mögliche Fehlentwicklungen wie in den USA jedoch verhindert werden, sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag.

Ersetzt werden müssten in vollem Umfang die tatsächlichen Verluste plus Zinsen, heißt es im Diskussionspapier. Diese ergeben sich etwa durch regelwidrige Preisaufschläge oder entgangenen Gewinn. Die Sammelklagen dürfen Anwälte nicht wie in den USA pauschal für einen potentiell betroffenen Bevölkerungsanteil eingereicht werden.

Den "Gruppenklagen" der EU müssen sich Geschädigte aktiv anschließen oder sich von anerkannten Verbraucher- oder Branchenverbänden vertreten lassen. Um ausufernde Prozesse zu vermeiden, sollen die Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in den Schadenersatzklagen nicht neu beleuchtet werden. Als Nachweis reichten die bestehenden Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden.

Sämtliches relevantes Beweismaterial zum Nachweis des Schadens müsste von allen Parteien "unter richterlicher Aufsicht" offen gelegt werden.