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Über zehn Jahre gibt es jetzt das Konzept der "EU-Staatsbürgerschaft" und die Iren und Finnen können am ehesten mit dem Begriff etwas anfangen: Das ist eines der Ergebnisse einer groß angelegten Umfrage der EU-Kommission, durchgeführt in allen 15 Mitgliedsländern der Union. Weiteres Erkenntnis für die Brüsseler Behörde: Nur ein Fünftel der Europäer fühlt sich ausreichend darüber informiert, was die EU-Staatsbürgerschaft so alles beinhaltet. Detail am Rande: Der Begriff selber war den meisten Befragten nicht geläufig. Die konkreten Rechte, die die Mitgliedschaft bei der EU dem Einzelnen einräumt, erfreuen sich eines höheren Bekanntheitsgrades.
Immerhin haben EU-weit etwa 70 Prozent der Befragten den Begriff "EU-Staatsbürgerschaft" schon einmal aus Medien und Internet vernommen. Aber nur ein Drittel könnte eine vage Definition abgeben. Die Mitgliedsstaaten, deren Bewohner das am EU-Gipfel von Maastricht 1992 erarbeitete Konzept am besten kennen, sind nach Irland und Finnland, Luxemburg und Portugal, wo 80 Prozent der Befragten mit dem Begriff etwas anzufangen wussten. Am wenigsten verbreitet ist diese Kunde in Schweden und dem kommenden EU-Vorsitzinhaber Griechenland, wo über 40 Prozent der Befragten den Begriff noch nie gehört hatten. Österreich liegt unauffällig im Mittelfeld.
Insgesamt wussten EU-weit 60 Prozent der Befragten, dass man die EU-Staatsbürgerschaft automatisch erwirbt, wenn man über den Pass eines EU-Mitgliedslandes verfügt. 89 Prozent waren sich darüber im klaren, dass man als EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsland arbeiten kann. Aber 57 Prozent glaubten, dass dafür eine Arbeitsgenehmigung notwendig sei. 90 Prozent der Interviewten wussten, dass sie EU-Staatsbürger und Staatsbürger ihres Landes sind, aber 53 Prozent der befragten Briten etwa meinten, dass sie sich dafür entscheiden könnten, keine EU-Bürger zu sein. Von der Existenz der EU-Charta für Menschenrechte haben immerhin 43 Prozent schon einmal etwas gehört.
Wenig überraschend daher die nüchterne Conclusio der EU-Kommission: "In vielen Mitgliedsländern ist der Begriff der EU-Staatsbürgerschaft ein vager und abstrakter geblieben".