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EU-Taxonomie: Das Für, das Wider und alles dazwischen

Von Gerrit Dubois

Gastkommentare

Die Taxonomie als alleiniges Instrument zur Förderung des Wandels genügt nicht.


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Die EU erarbeitet eine Reihe von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für mehr Markttransparenz und Investments, die wirklich grün sind. Einer der Bausteine des Green Deal ist die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie lässt sich grob beschreiben als Klassifizierungssystem, das sich auf sechs Umweltziele konzentriert, die mit einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten verknüpft werden, die wiederum mit wissenschaftlich untermauerten technischen Screening-Kriterien verbunden sind. Jene zu zwei Zielen (Minderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel) wurden bereits formal eingeführt. Ein Vorschlag für die vier verbleibenden (nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und gesundes Ökosystem) liegt auf dem Tisch. Die formelle Verabschiedung ist erst nächstes Jahr zu erwarten.

Der Anhang zum 100-seitigen Bericht der Arbeitsgruppe enthält detaillierte Kriterien für jeden Wirtschaftszweig. Angesichts der erheblichen Investitionslücke von 350 Milliarden Euro pro Jahr zur Erreichung der Klimaziele für 2030 (55 Prozent Treibhausgasreduzierung gegenüber dem vorindustriellen Niveau) und zusätzlicher Investitionen in Höhe von 100 bis 150 Milliarden Euro pro Jahr zur Erreichung umfassenderer Umweltziele ist die Herausforderung nach wie vor enorm.

Die vorgeschlagenen Kriterien sehen jedoch keine wesentliche Erweiterung des Tätigkeitsbereichs vor, sondern konzentrieren sich auf die ursprünglich erfassten Tätigkeiten wie Stromerzeugung, Verkehr und Gebäude. Dadurch werden sie restriktiver und erfordern eine wesentlich umfangreichere Datenerhebung. Für die in die Liste aufgenommenen Tätigkeiten (pharmazeutische Industrie, pflanzliche Erzeugung oder Lebensmittel- und Getränkeindustrie) sind die Zulassungskriterien nicht nur sehr technisch, sondern auch recht restriktiv. Darüber hinaus deckt die Liste nicht alle relevanten Teiltätigkeiten innerhalb der betreffenden Branchen ab.

Sowohl die Unternehmen als auch die Finanzindustrie müssen für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit sorgen, um Investitionen in glaubwürdige grüne Aktivitäten zu lenken. Die jährlichen Ausgaben müssen um das Fünffache steigen, um die geforderten Ziele zu erreichen, wobei die Treibhausgasemissionen bis 2025 ihren Zenit erreichen, Kohle- und Gaskraftwerke bis 2030 auslaufen und alle neuen Öl- und Gaserschließungen sofort gestoppt werden müssen. Die Taxonomie als alleiniges Instrument zur Förderung des Wandels reicht nicht aus. Das klimapolitische Vorzeigeprojekt der EU, das Emissionshandelssystem, muss dazu beitragen, Kapital- und Investitionsströme in Aktivitäten zu lenken, die damit in Einklang stehen. Wir haben eine mehrjährige Testphase hinter uns, und es mangelt bis jetzt an finanzieller Relevanz, auch wenn sich dies allmählich ändert. Die Umwelttaxonomie enthält auch soziale Schutzmaßnahmen in Verbindung mit den wirtschaftlichen Aktivitäten, um sicherzustellen, dass die Mindestkriterien erfüllt werden. Die EU-Kommission arbeitet an einer Sozialtaxonomie auf Basis internationaler Normen, Verträge und Ziele wie der UN-Menschenrechtserklärung und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung.

Den Vorschlagsentwurf zu den verbleibenden vier Taxonomie-Zielen finden Sie hier, den technischen Anhang hier.