Die Übergangsregelungen für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern Zentral- und Osteuropas bleiben umstritten - die "Wiener Zeitung" hat berichtet. Heute soll der entsprechende Beschluss im Ministerrat gefällt werden.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Hohe Arbeitslosenzahlen und die Angst vor einer "Überschwemmung" des Arbeitsmarktes mit der "Billig-Lohn-Konkurrenz" aus dem "Osten" auf der einen Seite und der Mangel an bestimmten Arbeitskräften sowie die voranscheitende Überalterung auf der anderen Seite bestimmen die Diskussion.
Außenministerin Benita Ferrero-Waldner hat die Restriktionen gestern verteidigt und betont, dass sie "der zentrale Verhandlungsinhalt" der EU-Erweiterung waren. Die Industriellenvereinigung hatte einen sofortigen barrierefreie Zugang zum Arbeitsmarkt gefordert, die Wirtschaftskammer eine Öffnung nach 2 Jahren. Die EU ermöglicht den Mitgliedsstaaten für die Bereich "Arbeitnehmerfreizügigkeit" und "Dienstleistungsfreizügigkeit" zeitlich begrenzte Übergangsfristen. Die Regelungen müssen auf nationaler Ebene beschlossen werden. Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist in Österreich u.a. für das Baugewerbe und Sozial- und Reinigungsdienste vorgesehen. Die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf maximal 7 Jahre ist gestaffelt: Nach 2 Jahren müssen die Alt-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission berichteten - Neu-Mitgliedsstaaten können einen Antrag auf Abkürzung der Übergangsfrist stellen. Nach 5 Jahren kann die Übergangsfrist weiter auf insgesamt maximal 7 Jahre verlängert werden.