EU-Gesetz für Finanzdienstleister. | Protektionismus eindämmen. | Brüssel. Grenzüberschreitende Übernahmen von Banken, Versicherungen und Wertpapierunternehmen müssen künftig rascher und transparenter abgewickelt werden. Politischer Einflussnahme und Protektion im Finanzsektor soll ein Riegel vorschoben werden. Eine entsprechende EU-Richtlinie wollen die Finanzminister bei ihrem Treffen heute, Dienstag, beschließen.
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Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen demnach ihr Urteil über den ausländischen Übernahmewerber innerhalb von 60 Arbeitstagen fällen. Bis zum 50. Tag dürfen sie diese Frist einmal aussetzen, um präzisierende Unterlagen anzufordern. Diese Unterbrechung darf maximal zehn Tage für in der EU ansässige Kandidaten betragen, bis zu 30 Tage für Nicht-EU-Unternehmen.
Fünf Kriterien
Ein Einspruch gegen eine geplante Übernahme darf nur aufgrund der Prüfung von fünf Kriterien erfolgen: Den Ruf des interessierten Erwerbers, das betriebswirtschaftliche Ansehen und die Erfahrung künftiger Geschäftsführer und Generaldirektoren, die ausreichenden finanziellen Möglichkeiten des Erwerbers, die Fähigkeit des Unternehmens, auf Dauer den Aufsichtsanforderungen zu genügen und der hinreichende Verdacht auf Geldwäsche oder Finanzierung terroristischer Aktivitäten.
Bisher konnte die Beurteilungsfrist beliebig oft verlängert werden, die Kriterien für die Entscheidung der Behörden waren unklar.
Das vom Europäischen Parlament bereits angenommene Gesetz folgt zwar nicht ganz den radikaleren Vorschlägen der EU-Kommission, welche die Frist auf 30 Tage senken wollte. Der rasche Gesetzgebungsprozess seit dem Vorschlag von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy im September 2006 wird in seiner Behörde dennoch als Erfolg gewertet. Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass Handlungsbedarf bestanden habe, hieß es.
Nachgeholfen hat nicht zuletzt der für seine Blockadepolitik berüchtigte ehemalige italienische Notenbankchef Antonio Fazio. Er sabotierte den geplanten Kauf der Antonveneta Bank durch die niederländische ABN Amro monatelang. In Erinnerung ist auch noch das Mauern der Aufsichtsbehörde in Warschau bei der Fusion der polnischen Töchter von UniCredit und HVB, obwohl die Kommission dafür längst grünes Licht gegeben hatte.