Stärkung der Rechte für ausländische Anteilseigner. | Fragen bei Hauptversammlung künftig auch per E-Mail. | Brüssel/Wien. EU-Binnenmarkt-Kommissar Charly McCreevy wird heute einen Entwurf für eine neue Richtlinie der Öffentlichkeit präsentieren. Die EU-Richtlinie soll speziell für jene Aktionäre Erleichterungen bringen, die Anteile an Unternehmen in einem anderen EU-Staat halten. Denn große Pakete von Aktien an europäischen börsenotierten Unternehmen werden von Aktionären gehalten, die in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Viele von ihnen sind allerdings "passiven Aktionäre". Dadurch können andere Aktionäre - auch mit geringen Anteilen - relativ starken Einfluss ausüben.
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Durch die Möglichkeit zur einfacheren und kostengünstigeren Ausübung des Stimmrechts soll es ausländischen Anteilseignern erleichtert werden, ihre Aktionärsrechte aktiv auszuüben. Unter anderem soll die Aktionäre bei Hauptversammlungen künftig auch elektronisch Fragen stellenund mitstimmen können. Die rechtlichen Hindernisse für die Beteiligung an Hauptversammlungen auf elektronischem Wege, würden damit aus dem Weg geräumt, die aktive Beteilgung an der Hauptversammlung erleichtert - auch wenn der Anteilseigner nicht direkt vor Ort ist, heißt es dazu aus der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistung gegenüber der "Wiener Zeitung".
Rechtzeitige Info für alle
Vorgesehen ist auch die Beseitigung jeglicher Form der Aktiensperrung (share-blocking), die verhindert, dass einige Tage vor der Hauptversammlung bis zu deren Ende, Aktien verkauft werden. Künftig müsse ledglich zu einem bestimmten Stichtag das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen werden (Record Date System) - in welcher Form, das bleibe der Regelung der einzelnen EU-Staaten überlassen. Weiters zielt der Vorschlag darauf ab, dass die Aktionäre rechtzeitig und umfassend über die Hauptversammlung informiert werden, unabhängig davon, wo sie ansässig sind, damit sie die Möglichkeit haben, überlegte Entscheidungen zu treffen und ihre Stimmen fristgerecht abzugeben. Der Entwurf sieht dabei eine Ladungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen, heißt es aus der Generaldirektion.
Der Vorschlag der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen wurde bereits am 5. Jänner 2006 vom Kollegium der Kommissäre angenommen. Nun müssen nach entsprechenden Beratungen noch das Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Mit einem Beschluss werde nicht vor Ende des Jahres gerechnet. Die nationale Umsetzung könnte dann im Jahr 2007 verwirklicht werden.
Für aktivere Aktionäre
Der österreichische Anlegerschützer Wilhelm Rasinger steht den von der EU-Kommission geplanten Verbesserungen für ausländische Aktionäre grundsätzlich positiv gegenüber. Auch in Österreich sei die Teilnahme an Hauptversammlungen eines der Hauptprobleme bei den Aktionärsrechten, so der Präsident des Interessensverbandes der Anleger (IVA) am Montag gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Präsenz bei einer Hauptversammlung sei mit hohen Kosten und administrativen Hürden verbunden, so Rasinger mit Verweis auf die Hinterlegung und Sperre von Aktien.