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Wasserrichtlinie trifft ältere kleine Kraftwerke härter. | Wien. Österreichs Wasserkrafterzeugern droht fast eine Viertelmilliarde Euro an Kosten und eine um bis zu 7 Prozent geringere Stromproduktion - wenn die neue EU-Rahmenrichtlinie "Wasser", die bis 2015 bzw. 2027 alle Mitgliedstaaten verpflichtet, das Qualitätsziel "guter Zustand" an allen Gewässern wiederherzustellen, voll umgesetzt wird.
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Vor allem die mehr als 2000 Kleinwasserkraftwerke mit Leistungen bis zu 10 Megawatt - die immerhin für 8 Prozent der Stromerzeugung und damit den Bedarf von einer Million Haushalten stehen - wären überproportional betroffen: Sie müssten etwa bis 2027 rund 90 Mio. Euro allein für fehlende Fischaufstiegshilfen und die Einbindung der Nebengewässer aufwenden.
Das geht aus einer vom Landwirtschaftsministerium, dem Verband der E-Werke und der Vereinigung Kleinwasserkraft Österreich gemeinsam bei der TU Graz in Auftrag gegebenen Studie hervor. Allein aus den erforderlichen höheren Restwasserdotationen errechnet Studienleiter Heinz Stigler Erzeugungsverluste für die "Kleinen" von bis zu 32 Prozent - und damit um bis zu 32 Mio. Euro weniger Erlöse.
Kompromiss gesucht
Höhere Restwasserdotationen und Schwallbeschränkungen würden aber auch viele der großen Speicherkraftwerke, die den hochpreisigen Spitzen- und Regelstrom liefern, kräftig treffen: 5 bis 20 Prozent ihres so genannten Regelarbeitsvermögens könnten verloren gehen. Insgesamt könnten bei den "Großen" mehr als 140 Mio. Euro Kosten anfallen. Ministerium und Energiewirtschaft sind angesichts der Studie einig: Es müssen eine "ökonomisch-ökologische Optimierung" angestrebt und die Gestaltungsspielräume" der Richtline genutzt werden. "Die Flüsse dürfen keinen Schaden erleiden", so Ministeriumsgeneralsekretär Werner Wutscher, "aber die Wasserkraft ist unverzichtbar". Wenn Österreichs Wasserkraft - die fast zwei Drittel des heimischen Strombedarfs deckt - 5 Prozent ihres Regelarbeitsvermögens verliert, dann fehlen zwei Donaukraftwerke wie Wien-Freudenau.